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"Digitaler Schöffe" als neuer Akteur in der Rechtsprechung


Analog zur Insitution des Schöffen im Strafrecht wäre ein "digitaler Schöffe" (vergleichbar mit dem 18. Sachverständigen) eine weitere Möglichkeit, den Grundsatz die "Staatssgewalt geht vom Volke aus" in der Rechtsprechung umzusetzen. Ein möglicher Schwerpunkt wären bspw. Rechtsbereiche, in welchen landläufig von "Richterrecht" gesprochen wird.

Die Projektgruppe könnte zum einen sinnvolle Rechtsbereiche identifizieren, zum anderen Verfahrensvorschläge machen, welche die Qualität der Rechtsprechung gewährleistet. U.a. wäre zu diskutieren, ob ein solcher "digitaler Schöffe" wirklich Laienrichter sein könnte oder doch eher einem "digitalen Gutachter" der Vorzug zu geben wäre.


Diskussionen

  • padeluun SV ist dagegen
    +5

    Ich denke, dass wir uns weit vom Ruch der Schauprozesse zur Unterhaltung entfernt halten sollten.

  • Klares Contra. Staatsgewalt mag zwar vom Volke ausgehen, aber Urteile müssen mit Sachverstand auf Grundlage der Beschlüsse der Staatsgewalt, aber nicht durch diese selbst gefällt werden.

    Die Gewaltenteilung hat man nicht aus Spaß erfunden.

    • Mir scheint, hier liegt ein gründliches Mißverständnis vor. Bereits heute sind mit den echten Schöffen Laien an der Rechtsprechung beteiligt. Der Vorschlag zielt nicht daraufhin, die professionellen Richter zu ersetzen, sondern - wie bereits heute - zusätzliche Sichtweisen von Laien in die Urteilsfindung einfliessen zu lassen.

  • herrurbach ist dagegen
    +1

    Ich halte da nix von. Ein "digitaler Schöffe" kann sich einen Fall gar nicht richtig darlegen lassen, wie soll er dann Urteilen? ich bin der Meinung, dass das nicht klappt.

  • Man sollte den Vorschlag dahingehend abändern, dass man dafür plädiert, eine Kamera im Gerichtssaale zu installieren, welche alle Vorgänge und Aussagen aufnimmt, denn gravierend ist auch manche Protokoll(ver)fälschung. So hätte man den o.a. Vorchlag umgesetzt und erweitert.

    • Dies wäre eine Möglichkeit, den Vorschlag in der Praxis zu konkretisieren. Grundsätzlich geht es darum, möglichst viele unterschiedliche Erfahrungswelten in die Rechtsprechung winfliessen zu lassen. Der "digitale Schöffe" würde im Idealfall die Erfahrung und Bewertung möglichst vieler Menschen (m.a.W. Erfahrungsträger) in die Rechtsprechung einfliessen lassen.

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