Bürgerbeteiligung kann nur stattfinden, wenn der Bürger auch die Diskussion mitbekommen kann. Ein Endergebnis alleine reicht meist nicht, denn dann ist nicht klar, welche Argumente aus welchen Gründen verworfen wurden. Dem Bürger kann zudem auch Detailwissen zugemutet werden, wie die S21-Schlichtung zeigt. Zudem zeigte S21, dass das Interesse um ein Vielfaches größer war als z.B. bei Bundestagsdebatten.
Folgendes wird daher gefordert:
- Live-Streams aller Ausschuss-Sitzungen
- Dauerhaftes Einstellen des Videos in der Online-Videothek
- Die Möglichkeit des Einbindens des Players (live und Aufnahme) in Seiten von Drittanbietern
- Eine Live-Transkiption der Sitzungen (damit man die Inhalte schneller aufnehmen kann)
Ausnahmen davon sollten nur schwerwiegende Gründe sein, z.B. bei Gefahr für die nationale Sicherheit.