Während Leistungsvergleiche auf der Basis von Kennzahlen im Bereich der Wirtschaft bereits seit vielen Jahren wichtige Instrumente darstellen, um Verbesserungspotenziale zu erkennen und einen konstruktiven Wettbewerb um optimale Wirkung von Produkten und Dienstleistungen zu befördern, werden diese Instrumente im Bereich der öffentlichen Verwaltung bislang kaum genutzt. Auch nach Aufnahme des Artikels 91d im Grundgesetz ("Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.") sind bislang keinerlei Aktivitäten in dieser Richtung feststellbar. Dies verhindert oder erschwert zumindest Erkenntnisse, warum eine Verwaltung als bürgernäher als eine andere wahrgenommen wird oder warum Genehmigungsverfahren in einer Kommune effizienter ablaufen als in einer anderen. Lernen voneinander und das Übertragen von Erfolgsmodellen ist so kaum möglich. Ziel muss es sein, eine Kultur des konstruktiven, öffentlichen Leistungsvergleichs auch in der Verwaltung zu etablieren, um diesem Mangel zu begegnen und die Lern- und Innovationsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung deutlich zu steigern. Zu diesem Zweck ist die Schaffung einfacher, für die breite Öffentlichkeit verständlicher und nachvollziehbarer Kennzahlen und Benchmarks erforderlich (Bsp: Durchschnittliche Dauer von Gewerbeanmeldungen, Zufriedenheits-Note für Online-Dienstleistungen, Nutzungsrate von Online-Dienstleistungen, Durchschnittliche Dauer bis zur Baugenehmigung eines Einfamilienhauses, Anzahl der Baugenehmigungen pro Zeiteinheit...). Leistungskennziffern der Verwaltung sollen als Open Data verpflichtend zur Verfügung gestellt werden.
Förderung der Verwaltungsmodernisierung durch Schaffung konstruktiven Wettbewerbs auf der Basis öffentlicher Leistungsvergleiche und Benchmarks