1 | Nachgedacht werden könnte über die Möglichkeit einer |
2 | digitalen Übermittlung von Sachverständigengutachten im |
3 | Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Eine derartige |
4 | Möglichkeit besteht bereits in Österreich mit dem |
5 | sogenannten Dokumenteneinbringungsservice (DES), welcher ein |
6 | Teil der „Verfahrensautomation Justiz“ (VJ) ist. [FN: |
7 | Bundesministerium für Justiz: Dokumenteneinbringungsservice. |
8 | http://des.justiz.gv.at/edikte/welcomereg.nsf/des/w0] Er |
9 | dient der elektronischen Einbringung bzw. Übermittlung von |
10 | Dokumenten an Dienststellen der österreichischen Justiz und |
11 | kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Sachverständigen und |
12 | Dolmetschern zum Zweck der Übermittlung von Gutachten und |
13 | assoziierten Dokumenten bzw. Übersetzungen genutzt werden. |
14 | [FN: S. auch den Leitfaden DES des österreichischen |
15 | Justizministeriums unter |
16 | http://www.sv.justiz.gv.at/edikte/ex/edparm3.nsf/h/des_Leitf |
17 | aden/$FILE/Leitfaden_DES.pdf ] Ermöglicht wird dadurch eine |
18 | papierlose Kommunikation. Die Teilnahme am System ist |
19 | derzeit (mit wenigen Ausnahmen) freiwillig. [FN: Wikipedia: |
20 | Dokumenteneinbringungsservice. |
21 | http://de.wikipedia.org/wiki/Dokumenteneinbringungsservice ] |
22 | Eine Teilnahme der Sachverständigen an der mündlichen |
23 | Verhandlung und die Anwesenheit eines Dolmetschers für |
24 | Simultanübersetzungen kann dadurch aber nicht ersetzt |
25 | werden. |
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04.09.01 Digitale Hinzuziehung von Sachverständigen (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt