04.09.01 Digitale Hinzuziehung von Sachverständigen

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    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Nachgedacht werden könnte über die Möglichkeit einer
    2 digitalen Übermittlung von Sachverständigengutachten im
    3 Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Eine derartige
    4 Möglichkeit besteht bereits in Österreich mit dem
    5 sogenannten Dokumenteneinbringungsservice (DES), welcher ein
    6 Teil der „Verfahrensautomation Justiz“ (VJ) ist. [FN:
    7 Bundesministerium für Justiz: Dokumenteneinbringungsservice.
    8 http://des.justiz.gv.at/edikte/welcomereg.nsf/des/w0] Er
    9 dient der elektronischen Einbringung bzw. Übermittlung von
    10 Dokumenten an Dienststellen der österreichischen Justiz und
    11 kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Sachverständigen und
    12 Dolmetschern zum Zweck der Übermittlung von Gutachten und
    13 assoziierten Dokumenten bzw. Übersetzungen genutzt werden.
    14 [FN: S. auch den Leitfaden DES des österreichischen
    15 Justizministeriums unter
    16 http://www.sv.justiz.gv.at/edikte/ex/edparm3.nsf/h/des_Leitf
    17 aden/$FILE/Leitfaden_DES.pdf ] Ermöglicht wird dadurch eine
    18 papierlose Kommunikation. Die Teilnahme am System ist
    19 derzeit (mit wenigen Ausnahmen) freiwillig. [FN: Wikipedia:
    20 Dokumenteneinbringungsservice.
    21 http://de.wikipedia.org/wiki/Dokumenteneinbringungsservice ]
    22 Eine Teilnahme der Sachverständigen an der mündlichen
    23 Verhandlung und die Anwesenheit eines Dolmetschers für
    24 Simultanübersetzungen kann dadurch aber nicht ersetzt
    25 werden.