1 | Elster ist die Abkürzung für die Elektronische |
2 | Steuererklärung. Die entsprechende Internetseite |
3 | www.elster.de wird vom Bayerischen Landesamt für Steuern |
4 | unterhalten. Elster soll dazu dienen, verschiedene Arten von |
5 | Steuererklärungen von verschiedenen gesellschaftlichen |
6 | Gruppen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu |
7 | übermitteln. Dazu gibt es die kostenlose Software |
8 | ElsterFormular, mit Hilfe derer man den entsprechenden |
9 | Erfassungsbogen ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln |
10 | kann. Die Übermittlung erfolgt vollelektronisch. Nach der |
11 | erfolgreichen Übersendung der Daten haben die Nutzerinnen |
12 | und Nutzer eine komprimierte Steuererklärung auszudrucken, |
13 | zu unterschreiben und postalisch an das Finanzamt zu senden. |
14 | Auf die komprimierte Steuererklärung kann verzichtet werden, |
15 | wenn die Erklärung authentisiert übermittelt wird. Bereits |
16 | vor der Übermittlung werden die Daten auf ihre Plausibilität |
17 | geprüft, um unnötigen Verwaltungsaufwand durch falsch |
18 | eingegebene Daten zu vermeiden. Dadurch verringert sich die |
19 | durchschnittliche Bearbeitungszeit und die Bürgerinnen und |
20 | Bürger erhalten ihren Steuerbescheid schneller. Die |
21 | Datenübermittlung erfolgt durch ein hybrides |
22 | Verschlüsselungsverfahren, das dem aktuellen Stand der |
23 | Technik entspricht und die Sicherheit der Daten |
24 | gewährleistet. Elster bietet zudem eine Schnittstelle für |
25 | Softwareentwickler, die dazu nutzbar ist, Elster in |
26 | bestehende Buchhaltungssoftware einzubinden. Ein weiterer |
27 | Vorteil für den Nutzer von Elster besteht darin, dass |
28 | grundsätzlich zunächst keine weiteren Belege eingereicht |
29 | werden müssen. Lediglich in Ausnahmefällen können diese |
30 | nachträglich von Amts wegen noch angefordert werden. |
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03.05.01 Elster (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt