1 | [Das gesamte Kapitel 03.03 wird von CDU/CSU und FDP streitig |
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8 | Informationsfreiheit ist notwendig, um die demokratischen |
9 | Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch eine |
10 | Verbesserung der Informationszugangsrechte zu stärken. Denn |
11 | unabhängig von einer individuellen Betroffenheit sind |
12 | Sachkenntnisse entscheidende Voraussetzung für eine |
13 | Beteiligung der Bürger an staatlichen |
14 | Entscheidungsprozessen. Das Informationsfreiheitsgesetz |
15 | dient damit vor allem der demokratischen Meinungs- und |
16 | Willensbildung. In der modernen Informationsgesellschaft |
17 | werden Informations-, Kommunikations- und |
18 | Partizipationsanliegen der Bevölkerung immer wichtiger und |
19 | verwaltungstechnisch immer leichter erfüllbar. Gleichzeitig |
20 | wandelt sich das Verwaltungsverständnis: Neben das |
21 | autoritative Handeln des Staates tritt zunehmend eine |
22 | konsensorientierte Kooperation mit dem Bürger, die eine |
23 | gleichgewichtige Informationsverteilung erfordert. [FN: Vgl. |
24 | Begründung zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, |
25 | BT-Drs. 15/4493, S. 7.] Transparenz und |
26 | Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger |
27 | stärken aber nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und |
28 | Bürger in die Politik und wirken Politikverdrossenheit |
29 | entgegen. Sie setzen auch Ressourcen bei den |
30 | mitbestimmungswilligen Bürgerinnen und Bürgern frei, die von |
31 | der Verwaltung bei ihrer Entwicklung hin zu einer offeneren |
32 | und effizienteren Verwaltung genützt werden können. Darin |
33 | und in der Erhöhung der Akzeptanz behördlicher Entscheidung |
34 | liegt eine weitere Chance, die mit einer entschiedenen |
35 | Reform des Informationszugangsrechts in Deutschland |
36 | ergriffen werden muss. Schon eine gesellschaftliche Debatte |
37 | um die Reform des Informationszugangsrechts wäre ein erster |
38 | wichtiger Schritt, um die im europäischen Vergleich relativ |
39 | schwache und kurze Tradition der Informationsfreiheit voran |
40 | zu bringen. Informationsfreiheit erschöpft sich nicht im |
41 | Erlass von Informationsfreiheitsgesetzen sonder dient der |
42 | zeitgemäßen und dringend wünschenswerten Fortentwicklung |
43 | unseres demokratischen politischen Systems. |
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45 | Informationsfreiheitsgesetze sind hierbei nur Mittel zum |
46 | Zweck und bilden die unverzichtbare Grundlage für die |
47 | Informationsfreiheit durch die Schaffung eines |
48 | voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs. Die |
49 | Reform des Informationszugangsrechts in Deutschland ist |
50 | dabei aus mehrerlei Hinsicht eine große Herausforderung. |
51 | Erstens sind die Forderungen nach Transparenz in adäquaten |
52 | Ausgleich mit entgegenstehenden privaten und öffentlichen |
53 | Interessen (zum Beispiel dem Datenschutz, dem Schutz von |
54 | Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der |
55 | Funktionsfähigkeit der Verwaltung) in Einklang zu bringen. |
56 | Dazu bedarf es differenzierter Regelungen für Bund, Länder |
57 | und Kommunen. Zweitens muss trotz teilweise anders geprägter |
58 | Verwaltungskultur in Deutschland erreicht werden, dass die |
59 | Verwaltung und ihre Bediensteten Transparenz als Gewinn |
60 | betrachten, nicht als Gefahr. Darauf aufbauend gilt es nun |
61 | im Sinne „Offener Daten“ in einem ersten Schritt öffentliche |
62 | Informationen im Interesse der Allgemeinheit möglichst |
63 | umfassend der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur |
64 | freien Nutzung zur Weiterverbreitung und zur freien |
65 | Weiterverwendung frei zugänglich zu machen (open data). |
66 | Schließlich ist drittens zu klären, ob und inwieweit es auch |
67 | Informationsansprüche gegenüber Privaten geben muss, soweit |
68 | diese eine faktische Machtstellung gegenüber Bürgerinnen und |
69 | Bürgern bzw. Verbraucherinnen und Verbrauchern ausüben (etwa |
70 | durch das Betreiben umweltgefährlicher Produktionsstätten |
71 | oder das Anbieten von Nahrungsmitteln). |
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03.03.09 Chancen und Herausforderungen im Bereich des Informationszugangs (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
03.03.09 Chancen und Herausforderungen im Bereich des Informationszugangs (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt1 2 Informationsfreiheit ist notwendig, um die demokratischen 3 Beteiligungsrechte der Bürgerin-nen und Bürger durch eine 4 Verbesserung der Informationszugangsrechte zu stärken. Denn 5 unabhängig von einer individuellen Betroffenheit sind 6 Sachkenntnisse entscheidende Voraus-setzung für eine 7 Beteiligung der Bürger an staatlichen 8 Entscheidungsprozessen. Das Informa-tionsfreiheitsgesetz 9 dient damit vor allem der demokratischen Meinungs- und 10 Willensbildung. 11 12 In der modernen Informationsgesellschaft werden 13 Informations-, Kommunikations- und Parti-zipationsanliegen 14 der Bevölkerung immer wichtiger und verwaltungstechnisch 15 auch leichter erfüllbar. Zugleich wandelt sich auch das 16 Verwaltungsverständnis: Konsensorientierte Koope-ration mit 17 dem Bürger, die eine gleichgewichtige 18 Informationsverteilung erfordert, gewinnt an Bedeutung. 19 Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen 20 und Bürger stärken aber nicht nur das Vertrauen der 21 Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung. Sie set-zen auch 22 Ressourcen bei den mitbestimmungswilligen Bürgerinnen und 23 Bürgern frei, die von der Verwaltung bei ihrer Entwicklung 24 hin zu einer offeneren und effizienteren Arbeitsweise 25 genützt werden können. Darin und in der Erhöhung der 26 Akzeptanz behördlicher Entscheidun-gen liegt eine weitere 27 Chance, die mit einer Weiterentwicklung der Öffnung der 28 Verwaltung und einer konsequenten Verbesserung des 29 Informationszugangsrechts in Deutschland eng verbunden ist. 30 Eine Herausforderung besteht hier jedoch darin, dass 31 Deutschland, anders als beispielsweise Schweden bisher 32 nicht über die entsprechende Tradition im Bereich der 33 Informationsfreiheit verfügt. Oftmals sind vielen 34 Bürgerinnen und Bürgern ihre bereits bestehenden Rechte auf 35 Informationszugang noch nicht bekannt. Verbesserungen 36 müssen daher auch hier erzielt wer-den. 37 38 Unabhängig davon bestehen aber auch materielle 39 Herausforderungen, die bei einer Weiter-entwicklung des 40 Zugangs zu amtlichen Informationen bewältigt werden müssen. 41 So sind For-derungen nach Transparenz in adäquaten 42 Ausgleich mit entgegenstehenden privaten und öf-fentlichen 43 Interessen (zum Beispiel dem Datenschutz, dem Schutz von 44 Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnissen und der 45 Funktionsfähigkeit der Verwaltung sowie dem Interesse des 46 Staates auf Geheimhaltung von sicherheitssensiblen 47 Informationen) in Einklang zu bringen. Dazu bedarf es auch 48 weiterhin differenzierter Regelungen für Anfragen an 49 Bundes-, Länder- und kommunale Behörden. 50 51 Darüber hinaus wirft auch die praktische Ausgestaltung des 52 Rechts auf Zugang zu Informati-onen weiterführende Fragen 53 nach der Kostenpflichtigkeit und dem behördlichen 54 Vollzugs-aufwand auf. Die fortschreitende Digitalisierung 55 von Aktenbeständen kann hier zwar ein möglicher 56 Lösungsansatz sein. 57 58 Aber auch der teilweise vorhandenen „Behördenkultur“, die 59 Transparenz nicht als Gewinn, sondern als Gefahr 60 betrachtet, gilt es, wirksam zu begegnen. Unabhängig davon 61 wird die be-reits begonnene Entwicklung hin zu mehr 62 „offenen Daten“ dazu beitragen, dass eine proaktive 63 Veröffentlichung von Informationen im europäischen64 Vergleich relativ schwache und kurze Tradition der65 Informationsfreiheit voran zu bringen.66 Informationsfreiheit erschöpft sich nicht im Erlass von67 Informationsfreiheitsgesetzen sonder dient der zeitgemäßen68 und dringend wünschenswerten Fortentwicklung unseres69 demokratischen politischen Systems.70 71 Informationsfreiheitsgesetze sind hierbei nur Mittel zum72 Zweck und bilden die unverzichtbare Grundlage für die73 Informationsfreiheit durch die Schaffung eines74 voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs. Die75 Reform des Informationszugangsrechts in Deutschland ist76 dabei aus mehrerlei Hinsicht eine große Herausforderung.77 Erstens sind die Forderungen nach Transparenz in adäquaten78 Ausgleich mit entgegenstehenden privaten und öffentlichen79 Interessen (zum Beispiel dem Datenschutz, dem Schutz von80 Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der81 Funktionsfähigkeit der Verwaltung) in Einklang zu bringen.82 Dazu bedarf es differenzierter Regelungen für Bund, Länder83 und Kommunen. Zweitens muss trotz teilweise anders84 geprägter Verwaltungskultur in Deutschland erreicht werden,85 dass die Verwaltung und ihre Bediensteten Transparenz als86 Gewinn betrachten, nicht als Gefahr. Darauf aufbauend gilt87 es nun im Sinne „Offener Daten“ in einem ersten Schritt88 öffentliche Informationen imInteresse der Allgemeinheit89 weiter zunehmen wird. 90 91