03.02.05 Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government Teil 2

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  • 03.02.05 Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government Teil 2 (Originalversion)

    von EnqueteBuero, angelegt
    1 [Fortführung von 03.02.05 Teil 1]
    2
    3
    4 [Dieses Kapitel wird von CDU/CSU und FDP streitig gestellt,
    5 die jedoch einen Alternativtext vorgelegt haben, siehe:
    6 www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzungen/201
    7 20625/A-Drs_17_24_053_C_-_PG_Demokratie_und_Staat_Alternativ
    8 text_CDU_CSU_und_FDP_Kap__3_3.pdf]
    9
    10
    11
    12
    13
    14 Zentralisierung / persönlichkeitsrechtliche Aspekte
    15
    16 eGovernment steht genauso wie analog organisierte Verwaltung
    17 vor der Herausforderung, Grundrechte, Datenschutzbelange und
    18 andere staatsbürgerliche Positionen der Bürgerinnen und
    19 Bürger zu achten. Digitalisierung und zunehmende Vernetzung,
    20 die charakteristisch für eGovernment-Dienstleistungen sind,
    21 ermöglichen einen zentralen Zugriff auf sensible Daten der
    22 Bürgerinnen und Bürger. [FN: Siehe hierzu den Bericht
    23 „Datenschutz“ Ausschussdrucksache 17 (24) 042, Zeile 1677ff
    24 zu einzelnen stichwortartig aufgeführten Herausforderungen.]
    25 Die Zentralisierung, die Arbeitsabläufe gerade in
    26 großflächigen Gegenden effizient auszugestalten vermag,
    27 birgt die Gefahr, dass Daten einen entsprechend großen
    28 Verbreitungsgrad finden. Im Fokus der elektronischen
    29 Verwaltung steht u.a. auch die Optimierung der Datenflüsse
    30 innerhalb der Behörden. Daher werden vielfache manuelle
    31 Tätigkeiten durch automatisierte Abläufe ersetzt.
    32 Informationen einer Akte etwa sollen zentral angefordert,
    33 individuell bearbeitet und wiederum zentral gespeichert
    34 werden können. Datenschutzrechtliche Regelungen, die den
    35 Schutz der sensiblen Daten im Blick haben, bieten bereits
    36 eine erste Grundlage, um das Bürgervertrauen in
    37 elektronische Verwaltung zu stärken. Darüberhinaus können
    38 wichtige Datenschutzgrundsätze wie Zweckbindung und
    39 Erforderlichkeit durch die entsprechenden Mittel wie
    40 Beratung, Kontrolle, Technik, Aufsicht unmittelbar in
    41 elektronischer Verwaltung umgesetzt werden.
    42
    43 Eine erfolgreiche Umstellung auf eGovernment-Dienstleistung
    44 geschieht daher unter Wahrung datenschutzrechtlicher
    45 Anforderungen als auch durch Effizienzerhöhung hinsichtlich
    46 der Arbeitsabläufe gegenüber analogen Verwaltungstechniken
    47 zu gestalten. IT-basierte Verwaltungsdienstleistungen werden
    48 umso mehr in Anspruch genommen, als Bürgerinnen und Bürger
    49 in die sichere Verwendung ihrer Daten vertrauen und davon
    50 überzeugt sind, dass die Grundsätze der Datensparsamkeit und
    51 Zweckbindung besonders bei eGovernment-Dienstleistungen
    52 gelebt werden.
    53 Projekte und IT-Klauseln in öffentlich-rechtlichen
    54 Verträgen, die darauf angelegt sind, Kontrollen der
    55 benutzten Rechnereinheiten durchzuführen, können erhebliche
    56 Risiken für die Privatsphäre der Betroffenen beinhalten. So
    57 kam es bspw. im Zuge einer Vereinbarung zwischen
    58 öffentlichen Schulen und Verlagen zu erheblichen
    59 Rechtsunsicherheiten, da mittels einer Software kontrolliert
    60 werden sollte, wann und in welchem Umfang urheberrechtlich
    61 geschütztes Material in öffentlichen Schulen verwendet
    62 wurde. Zum einen würde die Einführung einer solchen
    63 Kontrollsoftware mitbestimmungsrechtliche Fragen aufwerfen
    64 und möglicherweise die Integrität dieser
    65 informationstechnischen Systeme gefährden. Zum anderen
    66 halten Kritiker [FN:
    67 http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,795100,00.h
    68 tml;
    69 http://www.internet-law.de/2011/10/plagiatssoftware-von-verl
    70 agen-auf-schulrechnern.html] dieses Projektes den
    71 Vertragspartnern vor, dass andere Ansätze im Sinne der
    72 gemeinwohlorientierten Erbringung öffentlicher
    73 Dienstleistungen, wie etwa Ansätze von Open Course Ware der
    74 Open Educational Ressources gar nicht erwogen wurden.
    75 eGovernment, das eben auch öffentliche Schulen betreffe, sei
    76 in dieser Form wenig innovativ und weise erhebliche
    77 demokratie- und datenschutzbezogene Defizite auf.
    78
    79 Eine wichtige Herausforderung der öffentlichen Hand im
    80 Rahmen modernen E-Governments ist der Schutz der Rechte der
    81 Nutzer/innen sozialer Netzwerke. Es ergeben sich jedoch
    82 vielfältige Schwierigkeiten bei der Durchsetzung hiesigen
    83 Rechts bei internationalen Social-Media-Unternehmen. Hinzu
    84 kommt die bisher unzureichende Aufklärung der Bevölkerung
    85 über den Verlust bestimmter nationaler, demokratischer
    86 Rechte im Falle der Nutzung dieser Medien. Problematisch im
    87 Falle von Facebook ist insbesondere, dass dies sich
    88 praktisch zu einem globalen öffentlichen Kommunikationsraum
    89 entwickelt hat, der letztlich jedoch von einer kleinen
    90 privaten Eigentümergruppe geleitet wird. Diese kann
    91 entscheiden, wer an der Kommunikationsinfrastruktur
    92 teilnimmt, kann einzelne Bürger/innen oder ganze
    93 Städteportale wie im Fall München [FN: Heise-Meldung vom
    94 16.02.2012, siehe:
    95 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-laesst-Muenc
    96 hen-verschwinden-1436194.html] ausgrenzen. Der Betreiber
    97 dieser Social-Media-Plattform hat Zugriff auf alle Daten des
    98 Netzwerks und kann diese auswerten. Dies kann seitens der
    99 Betreiber zu einer neuen Form politischer und ökonomischer
    100 Macht sowie zu Akzeptanzproblemen bei den Nutzern führen.
    101 E-Government-Strategien müssen diese Faktoren, unter dem
    102 Aspekt einer möglichen Nutzung von Social Media, mit
    103 einbeziehen.
    104
    105 Offene Standards in eGovernment- Dienstleistungen
    106
    107 Um die Teilnahmemöglichkeit aller Bürger/innen an
    108 E-Government-Angeboten zu gewährleisten, ist es für den
    109 Staat eine große Herausforderung, deren äußerst
    110 unterschiedliche Computer-Ausstattung zu berücksichtigen und
    111 in allen E-Government-Dienstleistungen offene Standards zu
    112 verwirklichen. [FN: Siehe hierzu nähere Ausführungen der PG
    113 Open Source, Interoperabilität, Offene Standards.]
    114
    115 Transparenz / Mobilität
    116
    117 Ein großer Vorteil von eGovernment-Dienstleistungen kann im
    118 Transparenzpotential und der Komfortabilität für Bürgerinnen
    119 und Bürger bestehen. IT-Dienstleistungen, die Vertrauen
    120 schaffen und einen Beitrag zur Transparenz von
    121 Verwaltungsprozessen leisten, können die Nutzung für
    122 Bürgerinnen und Bürger komfortabel und attraktiv machen.
    123
    124 Eine weitere Herausforderung aber auch Chance wird darin
    125 bestehen, die bisher bereits vorhandenen aber auch die
    126 zukünftig noch folgenden Dienste und E-Government-Angebote
    127 auch als mobile Dienste zu konzipieren und anzubieten. Mit
    128 der Verbreitung mobiler Endgeräte werden schließlich auch
    129 die Anforderungen an mobile E-Government-Dienste steigen.
    130 [FN: Vgl. Krcmar/Palka/Wolf in move Moderne Verwaltung
    131 Dezember 2011, S. 27 ff. m. w. N.] Behörden werden daher
    132 mittel- und langfristig sicherstellen müssen, dass ihre
    133 Angebote auch mobil abrufbar und nutzbar sind; zumindest
    134 soweit sie hierzu geeignet sind.
  • 03.02.05 Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government Teil 2 (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Adäquate Wirtschaftlichkeitsberechnung
    2
    3 Insgesamt stellt sich die Herausforderung, öffentlichen
    4 IT-Projekten grundsätzlich eine sachgerechtere
    5 Wirtschaftlichkeitsberechnung und Technikfolgenabschätzung
    6 vorausgehen zu lassen. Bei dieser Analyse besteht die
    7 Schwierigkeit, die Kosten des Einsatzes vor Inbetriebnahme
    8 der neuen IT-basierten Infrastruktur abzuschätzen. Es ist
    9 geradezu charakteristisch für die Entwicklung von
    10 IT-Produkten, dass bei Vertragsschluss nicht wirklich klar
    11 ist, welche Kosten durch die verschiedenen in Auftrag
    12 gegebenen Projekte entstehen werden. Oft übersteigen die
    13 endgültig entstandenen Kosten, die zu Beginn veranschlagten
    14 Kosten um ein Vielfaches und geplante Kostensenkungen
    15 treten, wenn überhaupt, erst über einen langfristigen
    16 Zeitraum ein. So erfordert jedoch das Fach-, Verfahrens-
    17 und Haushaltsrecht eine detaillierte Planung, die im
    18 Nachhinein oftmals aufgrund der sich schnell ändernden
    19 Technologie oder aber des Ressourcenbedarfs schnell
    20 hinfällig wird. Kurzfristige Anpassungen an eingetretene
    21 Veränderungen sind aufgrund der vorhandenen Strukturen
    22 oftmals nicht möglich. Ein entsprechendes Risikomanagement
    23 und eine ggf. erforderliche Fehlerkultur sind oftmals nur
    24 schwach ausgeprägt.
    25
    26 Regelmäßig wiederkehrende Untersuchungen zu IT-Projekten in
    27 den USA haben zudem ergeben, dass 24% aller dort
    28 durchgeführten IT-Projekte vollständig und 44% aller
    29 IT-Projekte sich zumindest verzögern oder aber nicht im
    30 vorhergesehenen Budgetrahmen beendet werden können [FN:
    31 Standish Group (2009): Chaos 2009 Summary and EPPM Study,
    32 Standish Group, West Yarmouth MA ].
    33
    34 Wesentliche Herausforderungen für laufende und zukünftige
    35 E-Government-Projekte liegen daher in einer soliden und
    36 umfassenden Planung und der Einbeziehung möglichst aller
    37 betroffenen Akteure. Diese Planung muss auch praxistauglich
    38 sein, um ein späteres Scheitern auszuschließen. Dabei hat
    39 sich gezeigt, dass eine frühzeitige Definition des zu
    40 erwartenden Nutzens und eine realistische Kostenkalkulation
    41 sowie eine frühzeitige Einbeziehung der Mitarbeiterinnen
    42 und Mitarbeiter und die Gewährleistung der Unterstützung
    43 des Projektes durch die Führungskräfte eine besondere Rolle
    44 spielen.
    45
    46 Eine weitere große Herausforderung ist die
    47 datenschutzkonforme Gestaltung von E-Government-Prozessen,
    48 die ebenfalls ein Bestandteil der
    49 Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist. Zudem stellt sich die
    50 Frage, wie Führungskräfte im öffentlichen Dienst für Fragen
    51 des Schutzes und der Sicherheit von personenbezogenen
    52 Daten, sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von
    53 Beschäftigten, noch mehr sensibilisiert werden können.
    54 Entsprechende Fragestellungen (z.B. durch
    55 Privacy-by-Design) sollten bereits in der Phase der ersten
    56 Konzeptionierung von E-Government-Abläufen und bei der
    57 Zusammenstellung von Entwicklungsteams berücksichtigt
    58 werden. Auf gemachte Erfahrungen aus der Praxis sollte
    59 zurückgegriffen werden.
    60
    61 Besondere Anforderungen bestehen damit auch an das mit der
    62 Durchführung der Projekte betraute Personal. Selbst wenn
    63 Teile der Projektdurchführung an externe Dienstleister
    64 vergeben werden, muss eine fachlich kompetente
    65 Projektsteuerung durch die Verwaltung erfolgen. Falls die
    66 Erstellung und Umsetzung ausschließlich „Inhouse“ erfolgt,
    67 muss hierfür ebenfalls das entsprechend geschulte und
    68 ausgebildete Personal vorhanden sein. Aufgrund der derzeit
    69 starken Nachfrage nach Fachkräften im IT-Bereich müssen
    70 sich Bund, Länder und Gemeinden auch in diesem Bereich
    71 besonderen Herausforderungen stellen. Sie stehen hierbei in
    72 einem durchaus schwierigen Wettbewerb zur Wirtschaft.
    73 Aufgrund der Gehaltsstruktur im Öffentlichen Dienst
    74 bestehen daher erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte
    75 IT-Fachkräfte dauerhaft an den Öffentlichen Dienst zu
    76 binden.
    77
    78
    79 Akzeptanzfaktoren bei E-Government-Projekten
    80
    81 Die Akzeptanz entsprechender Projekte hängt auch davon ab,
    82 dass die Kosten nicht gesteigert und die Qualität,
    83 Effizienz und die Bürgernähe der Verwaltung verbessert und
    84 bestehende Rechte der Bürger und Beschäftigten gewahrt
    85 werden. Der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie des
    86 beteiligten Personals bildet den Kern der
    87 E-Governmentprojekte. Ist dieser nicht evident, können
    88 Akzeptanzprobleme entstehen, die wiederum schnell zu
    89 Reibungsverlusten führen können, die die Sinnhaftigkeit der
    90 E-Governmentmaßnahmen in Frage stellen.
    91
    92 Ein grundsätzliches Akzeptanzproblem und die Möglichkeit
    93 eines Vertrauensverlustes in E-Government-Verfahren können
    94 die Gefahr eines Datenverlustes bzw. der nicht ausreichende
    95 Schutz der eigenen personenbezogenen Daten hervorrufen.
    96 Dies belegt beispielsweise auch der eGovernment Monitor
    97 2011 [FN: Vgl. Kapitel 2.1], bei dem 52% der Befragten die
    98 fehlende Datensicherheit als Grund für ihre Nichtteilnahme
    99 an E-Government-Angeboten angaben. Die Berücksichtigung der
    100 Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an eine hohe
    101 Datensicherheit und der Schutz ihrer personenbezogenen
    102 Daten müssen daher ebenfalls gewährleistet sein. Sie tragen
    103 überdurchschnittlich zur Akzeptanz von
    104 E-Government-Projekten bei.
    105
    106 Öffentliche Diskussionen über möglicherweise rechtswidrige
    107 Eingriffe des Staates über von ihm zur Verfügung gestellte
    108 bzw. verwendete Software, beispielsweise an Schulen, können
    109 daher zu einer erheblichen Verunsicherung der Bürgerinnen
    110 und Bürger gegenüber den elektronischen Angeboten der
    111 Verwaltung beitragen. Es kann zudem schnell eine
    112 Vermischung mit sonstigen von Dritten bewusst gesteuerten
    113 Sicherheitsrisiken im Bereich des Internets, wie
    114 beispielsweise durch Trojaner, Angriffe durch sogenanntes
    115 „Cross-Site-Scripting (XSS)“ oder „Browser-Hijacking“
    116 erfolgen. Dies alles verringert die Akzeptanz
    117 entsprechender E-Government-Angebote und die Bereitschaft,
    118 sich auf neue technische Lösungen einzulassen. Umso mehr
    119 ist es die Pflicht der Verwaltung, sich an Recht und Gesetz
    120 zu halten und auch im Bereich des E-Governments die
    121 verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte zu beachten.
    122
    123 E-Government steht somit genauso wie analog organisierte
    124 Verwaltung vor der Herausforderung, Grundrechte,
    125 Datenschutzbelange und andere staatsbürgerliche Positionen
    126 der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
    127 Digitalisierung und zunehmende Vernetzung, die
    128 charakteristisch für E-Government-Dienstleistungen sind,
    129 ermöglichen vielfach einen zentralen Zugriff auf
    130 personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger. Die
    131 Zentralisierung, die Arbeitsabläufe gerade in großflächigen
    132 Gegenden effizient auszugestalten vermag, birgt die Gefahr,
    133 dass personenbezogene Daten auch einen entsprechend großen
    134 Verbreitungsgrad finden. Im Fokus der elektronischen
    135 Verwaltung steht u. a. die Optimierung der Datenflüsse
    136 innerhalb der Behörden. Daher werden vielfach manuelle
    137 Tätigkeiten durch automatisierte Abläufe ersetzt.
    138 Informationen einer Akte etwa sollen zentral angefordert,
    139 individuell bearbeitet und wiederum zentral gespeichert
    140 werden können.
    141
    142 Die Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen
    143 Regelungen und deren Überwachung durch unabhängige
    144 Datenschutzbeauftragte bietet bereits eine Grundlage, um
    145 das Bürgervertrauen in elektronische Verwaltung zu stärken.
    146 Darüber hinaus gilt es, wichtige Datenschutzgrundsätze, wie
    147 beispielsweise die Frage der Zweckbindung und der
    148 Erforderlichkeit, durch die zur Verfügung stehenden Mittel
    149 von Beratung, Kontrolle, Technik, und Aufsicht täglich
    150 unmittelbar in die elektronische Verwaltung umzusetzen.
    151 Eine erfolgreiche Umstellung auf
    152 E-Government-Dienstleistung geschieht daher sowohl unter
    153 Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen als auch durch
    154 Effizienzerhöhung der Arbeitsabläufe. IT-basierte
    155 Verwaltungsdienstleistungen werden umso mehr in Anspruch
    156 genommen, als Bürgerinnen und Bürger in die sichere
    157 Verwendung ihrer Daten vertrauen und davon überzeugt sind,
    158 dass die Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung
    159 besonders bei E-Government-Dienstleistungen „gelebt“ werden.
    160
    161 Eine wichtige Herausforderung der öffentlichen Hand im
    162 Rahmen modernen E-Governments ist auch der Schutz der
    163 Rechte der Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke. Die
    164 Interaktionsmöglichkeiten des Web 2.0, insbesondere durch
    165 soziale Netzwerke und Portale, ermöglichen auf der einen
    166 Seite eine schnelle Rückkopplung zu den nutzenden
    167 Bürgerinnen und Bürgern, um so noch besser auf deren
    168 Anforderungen und Anliegen einzugehen. Auf der anderen
    169 Seite gibt es aber auch noch vielfältige Schwierigkeiten
    170 bei der Durchsetzung nationalen Datenschutzrechts bei
    171 international agierenden, und im Ausland ansässigen
    172 Anbietern. [FN: Vgl. hierzu PG Datenschutz Kapitel 2.1.9]
    173
    174 Darüber hinaus besteht das grundsätzliche Risiko, dass die
    175 Verlagerung von eigentlich öffentlicher Kommunikation in
    176 soziale Netzwerke zu einer Exklusion und Ausgrenzung von
    177 Bürgerinnen und Bürgern führt, die eben nicht Mitglied in
    178 den entsprechenden sozialen Netzwerken sind. Darüber hinaus
    179 können die Betreiber entsprechender Plattformen auch alle
    180 zur Verfügung gestellten Informationen und
    181 personenbezogenen Daten auswerten und nutzen. Dies kann je
    182 nach Angebot zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei den
    183 Nutzerinnen und Nutzern bzw. zu einem deutlich angepassten
    184 Nutzungsverhalten führen. E-Government-Strategien müssen
    185 daher bei einer Nutzung von Social Media-Plattformen auch
    186 diese Effekte von Beginn an berücksichtigen und in ihre
    187 Überlegungen mit einbeziehen.
    188
    189 Teilhabe durch offene Standards und Barrierefreiheit in
    190 E-Government- Dienstleistungen
    191 Um die Teilnahmemöglichkeit aller Bürgerinnen und Bürger an
    192 E-Government-Angeboten zu gewährleisten, ist es für den
    193 Staat eine große Herausforderung, deren äußerst
    194 unterschiedliche Computer-Ausstattung zu berücksichtigen
    195 und in allen E-Government-Dienstleistungen mit offenen
    196 Standards und Barrierefreiheit zu verwirklichen.
    197
    198
    199 Transparenz /Mobilität
    200
    201 Ein großer Vorteil von E-Government-Dienstleistungen kann
    202 im Transparenzpotential und der Komfortabilität für
    203 Bürgerinnen und Bürger bestehen. IT-Dienstleistungen, die
    204 Vertrauen schaffen und einen Beitrag zur Transparenz von
    205 Verwaltungsprozessen leisten, können die Nutzung für
    206 Bürgerinnen und Bürger komfortabel und attraktiv machen.
    207 Eine weitere Herausforderung aber auch Chance wird darin
    208 bestehen, die bisher bereits vorhandenen aber auch die
    209 zukünftig noch folgenden Dienste und E-Government-Angebote
    210 auch als mobile Dienste zu konzipieren und anzubieten. Mit
    211 der Verbreitung mobiler Endgeräte werden schließlich auch
    212 die Anforderungen an mobile E-Government-Dienste steigen.
    213 Behörden werden daher mittel- und langfristig sicherstellen
    214 müssen, dass ihre Angebote auch mobil abrufbar und nutzbar
    215 sind; zumindest soweit sie hierzu geeignet sind.
    216
    217
    218 Schlussbetrachtung
    219
    220 Eine zentrale Herausforderung für E-Government in
    221 Deutschland besteht darin, eine demokratische Raumordnung
    222 für die Informationsgesellschaft zu schaffen. Rechtliche,
    223 technische und soziale Standards müssen hierfür fortlaufend
    224 gesetzt und angepasst werden, um auch in Zukunft die
    225 Daseinsvorsorge zu garantieren. Dabei stellt sich für die
    226 Verwaltung die Frage, ob eine IT-Umsetzung sinnvoll ist und
    227 wie sie sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den
    228 Unternehmen einen guten und kosteneffizienten Service
    229 anbietet, der dem technischen Stand der Zeit entspricht,
    230 ohne jemanden grundsätzlich von der Nutzung staatlicher
    231 Angebote auszuschließen. Hierbei sollte idealerweise der
    232 Staat auch noch der ihm zugeschriebenen Vorbildfunktion bei
    233 der Gestaltung und Ausprägung der angebotenen
    234 Dienstleistungen (beispielsweise durch offene Standards)
    235 gerecht werden.
    236
    237 Werden IT-Projekte in Kooperation mit privaten Unternehmen
    238 realisiert, so gilt es zu beachten, dass öffentlich private
    239 Partnerschaften oder aber ein Outsourcing von Leistungen in
    240 einem Spannungsverhältnis zu den Anforderungen an die
    241 Selbstverwaltung und die Steuerungsfähigkeit der
    242 öffentlichen Hand stehen können.
    243
    244 IT-basiertes Regieren und Verwalten birgt somit nicht nur
    245 ein großes Potenzial für neue, bessere und effizientere
    246 gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste, sondern auch
    247 neue Möglichkeiten der Teilhabe und Partizipation der
    248 Bürgerinnen und Bürgern sowie neue Geschäftsmodelle für
    249 Unternehmen. E-Government kann aber auch, wenn die
    250 politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht
    251 stimmen oder aber die rechtlichen nicht beachtet werden,
    252 das Gegenteil bewirken: Soziale Ausgrenzung,
    253 Entdemokratisierung, rechtswidrige Überwachung, Abbau von
    254 Bürger- und Beschäftigtenrechten und einen Anstieg an
    255 Bürokratie und enorme Kosten für
    256 eGovernment-Dienstleistungen sind, ermöglichen einen
    257 zentralen Zugriff auf sensible Daten der Bürgerinnen und
    258 Bürger. [FN: Siehe hierzu den Steuerzahler.
    259
    260