1 | [Fortführung von 03.02.05 Teil 1] |
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4 | [Dieses Kapitel wird von CDU/CSU und FDP streitig gestellt, |
5 | die jedoch einen Alternativtext vorgelegt haben, siehe: |
6 | www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Sitzungen/201 |
7 | 20625/A-Drs_17_24_053_C_-_PG_Demokratie_und_Staat_Alternativ |
8 | text_CDU_CSU_und_FDP_Kap__3_3.pdf] |
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14 | Zentralisierung / persönlichkeitsrechtliche Aspekte |
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16 | eGovernment steht genauso wie analog organisierte Verwaltung |
17 | vor der Herausforderung, Grundrechte, Datenschutzbelange und |
18 | andere staatsbürgerliche Positionen der Bürgerinnen und |
19 | Bürger zu achten. Digitalisierung und zunehmende Vernetzung, |
20 | die charakteristisch für eGovernment-Dienstleistungen sind, |
21 | ermöglichen einen zentralen Zugriff auf sensible Daten der |
22 | Bürgerinnen und Bürger. [FN: Siehe hierzu den Bericht |
23 | „Datenschutz“ Ausschussdrucksache 17 (24) 042, Zeile 1677ff |
24 | zu einzelnen stichwortartig aufgeführten Herausforderungen.] |
25 | Die Zentralisierung, die Arbeitsabläufe gerade in |
26 | großflächigen Gegenden effizient auszugestalten vermag, |
27 | birgt die Gefahr, dass Daten einen entsprechend großen |
28 | Verbreitungsgrad finden. Im Fokus der elektronischen |
29 | Verwaltung steht u.a. auch die Optimierung der Datenflüsse |
30 | innerhalb der Behörden. Daher werden vielfache manuelle |
31 | Tätigkeiten durch automatisierte Abläufe ersetzt. |
32 | Informationen einer Akte etwa sollen zentral angefordert, |
33 | individuell bearbeitet und wiederum zentral gespeichert |
34 | werden können. Datenschutzrechtliche Regelungen, die den |
35 | Schutz der sensiblen Daten im Blick haben, bieten bereits |
36 | eine erste Grundlage, um das Bürgervertrauen in |
37 | elektronische Verwaltung zu stärken. Darüberhinaus können |
38 | wichtige Datenschutzgrundsätze wie Zweckbindung und |
39 | Erforderlichkeit durch die entsprechenden Mittel wie |
40 | Beratung, Kontrolle, Technik, Aufsicht unmittelbar in |
41 | elektronischer Verwaltung umgesetzt werden. |
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43 | Eine erfolgreiche Umstellung auf eGovernment-Dienstleistung |
44 | geschieht daher unter Wahrung datenschutzrechtlicher |
45 | Anforderungen als auch durch Effizienzerhöhung hinsichtlich |
46 | der Arbeitsabläufe gegenüber analogen Verwaltungstechniken |
47 | zu gestalten. IT-basierte Verwaltungsdienstleistungen werden |
48 | umso mehr in Anspruch genommen, als Bürgerinnen und Bürger |
49 | in die sichere Verwendung ihrer Daten vertrauen und davon |
50 | überzeugt sind, dass die Grundsätze der Datensparsamkeit und |
51 | Zweckbindung besonders bei eGovernment-Dienstleistungen |
52 | gelebt werden. |
53 | Projekte und IT-Klauseln in öffentlich-rechtlichen |
54 | Verträgen, die darauf angelegt sind, Kontrollen der |
55 | benutzten Rechnereinheiten durchzuführen, können erhebliche |
56 | Risiken für die Privatsphäre der Betroffenen beinhalten. So |
57 | kam es bspw. im Zuge einer Vereinbarung zwischen |
58 | öffentlichen Schulen und Verlagen zu erheblichen |
59 | Rechtsunsicherheiten, da mittels einer Software kontrolliert |
60 | werden sollte, wann und in welchem Umfang urheberrechtlich |
61 | geschütztes Material in öffentlichen Schulen verwendet |
62 | wurde. Zum einen würde die Einführung einer solchen |
63 | Kontrollsoftware mitbestimmungsrechtliche Fragen aufwerfen |
64 | und möglicherweise die Integrität dieser |
65 | informationstechnischen Systeme gefährden. Zum anderen |
66 | halten Kritiker [FN: |
67 | http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,795100,00.h |
68 | tml; |
69 | http://www.internet-law.de/2011/10/plagiatssoftware-von-verl |
70 | agen-auf-schulrechnern.html] dieses Projektes den |
71 | Vertragspartnern vor, dass andere Ansätze im Sinne der |
72 | gemeinwohlorientierten Erbringung öffentlicher |
73 | Dienstleistungen, wie etwa Ansätze von Open Course Ware der |
74 | Open Educational Ressources gar nicht erwogen wurden. |
75 | eGovernment, das eben auch öffentliche Schulen betreffe, sei |
76 | in dieser Form wenig innovativ und weise erhebliche |
77 | demokratie- und datenschutzbezogene Defizite auf. |
78 | |
79 | Eine wichtige Herausforderung der öffentlichen Hand im |
80 | Rahmen modernen E-Governments ist der Schutz der Rechte der |
81 | Nutzer/innen sozialer Netzwerke. Es ergeben sich jedoch |
82 | vielfältige Schwierigkeiten bei der Durchsetzung hiesigen |
83 | Rechts bei internationalen Social-Media-Unternehmen. Hinzu |
84 | kommt die bisher unzureichende Aufklärung der Bevölkerung |
85 | über den Verlust bestimmter nationaler, demokratischer |
86 | Rechte im Falle der Nutzung dieser Medien. Problematisch im |
87 | Falle von Facebook ist insbesondere, dass dies sich |
88 | praktisch zu einem globalen öffentlichen Kommunikationsraum |
89 | entwickelt hat, der letztlich jedoch von einer kleinen |
90 | privaten Eigentümergruppe geleitet wird. Diese kann |
91 | entscheiden, wer an der Kommunikationsinfrastruktur |
92 | teilnimmt, kann einzelne Bürger/innen oder ganze |
93 | Städteportale wie im Fall München [FN: Heise-Meldung vom |
94 | 16.02.2012, siehe: |
95 | http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-laesst-Muenc |
96 | hen-verschwinden-1436194.html] ausgrenzen. Der Betreiber |
97 | dieser Social-Media-Plattform hat Zugriff auf alle Daten des |
98 | Netzwerks und kann diese auswerten. Dies kann seitens der |
99 | Betreiber zu einer neuen Form politischer und ökonomischer |
100 | Macht sowie zu Akzeptanzproblemen bei den Nutzern führen. |
101 | E-Government-Strategien müssen diese Faktoren, unter dem |
102 | Aspekt einer möglichen Nutzung von Social Media, mit |
103 | einbeziehen. |
104 | |
105 | Offene Standards in eGovernment- Dienstleistungen |
106 | |
107 | Um die Teilnahmemöglichkeit aller Bürger/innen an |
108 | E-Government-Angeboten zu gewährleisten, ist es für den |
109 | Staat eine große Herausforderung, deren äußerst |
110 | unterschiedliche Computer-Ausstattung zu berücksichtigen und |
111 | in allen E-Government-Dienstleistungen offene Standards zu |
112 | verwirklichen. [FN: Siehe hierzu nähere Ausführungen der PG |
113 | Open Source, Interoperabilität, Offene Standards.] |
114 | |
115 | Transparenz / Mobilität |
116 | |
117 | Ein großer Vorteil von eGovernment-Dienstleistungen kann im |
118 | Transparenzpotential und der Komfortabilität für Bürgerinnen |
119 | und Bürger bestehen. IT-Dienstleistungen, die Vertrauen |
120 | schaffen und einen Beitrag zur Transparenz von |
121 | Verwaltungsprozessen leisten, können die Nutzung für |
122 | Bürgerinnen und Bürger komfortabel und attraktiv machen. |
123 | |
124 | Eine weitere Herausforderung aber auch Chance wird darin |
125 | bestehen, die bisher bereits vorhandenen aber auch die |
126 | zukünftig noch folgenden Dienste und E-Government-Angebote |
127 | auch als mobile Dienste zu konzipieren und anzubieten. Mit |
128 | der Verbreitung mobiler Endgeräte werden schließlich auch |
129 | die Anforderungen an mobile E-Government-Dienste steigen. |
130 | [FN: Vgl. Krcmar/Palka/Wolf in move Moderne Verwaltung |
131 | Dezember 2011, S. 27 ff. m. w. N.] Behörden werden daher |
132 | mittel- und langfristig sicherstellen müssen, dass ihre |
133 | Angebote auch mobil abrufbar und nutzbar sind; zumindest |
134 | soweit sie hierzu geeignet sind. |
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03.02.05 Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government Teil 2 (Originalversion)
von EnqueteBuero, angelegt -
03.02.05 Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government Teil 2 (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt1 Adäquate Wirtschaftlichkeitsberechnung 2 3 Insgesamt stellt sich die Herausforderung, öffentlichen 4 IT-Projekten grundsätzlich eine sachgerechtere 5 Wirtschaftlichkeitsberechnung und Technikfolgenabschätzung 6 vorausgehen zu lassen. Bei dieser Analyse besteht die 7 Schwierigkeit, die Kosten des Einsatzes vor Inbetriebnahme 8 der neuen IT-basierten Infrastruktur abzuschätzen. Es ist 9 geradezu charakteristisch für die Entwicklung von 10 IT-Produkten, dass bei Vertragsschluss nicht wirklich klar 11 ist, welche Kosten durch die verschiedenen in Auftrag 12 gegebenen Projekte entstehen werden. Oft übersteigen die 13 endgültig entstandenen Kosten, die zu Beginn veranschlagten 14 Kosten um ein Vielfaches und geplante Kostensenkungen 15 treten, wenn überhaupt, erst über einen langfristigen 16 Zeitraum ein. So erfordert jedoch das Fach-, Verfahrens- 17 und Haushaltsrecht eine detaillierte Planung, die im 18 Nachhinein oftmals aufgrund der sich schnell ändernden 19 Technologie oder aber des Ressourcenbedarfs schnell 20 hinfällig wird. Kurzfristige Anpassungen an eingetretene 21 Veränderungen sind aufgrund der vorhandenen Strukturen 22 oftmals nicht möglich. Ein entsprechendes Risikomanagement 23 und eine ggf. erforderliche Fehlerkultur sind oftmals nur 24 schwach ausgeprägt. 25 26 Regelmäßig wiederkehrende Untersuchungen zu IT-Projekten in 27 den USA haben zudem ergeben, dass 24% aller dort 28 durchgeführten IT-Projekte vollständig und 44% aller 29 IT-Projekte sich zumindest verzögern oder aber nicht im 30 vorhergesehenen Budgetrahmen beendet werden können [FN: 31 Standish Group (2009): Chaos 2009 Summary and EPPM Study, 32 Standish Group, West Yarmouth MA ]. 33 34 Wesentliche Herausforderungen für laufende und zukünftige 35 E-Government-Projekte liegen daher in einer soliden und 36 umfassenden Planung und der Einbeziehung möglichst aller 37 betroffenen Akteure. Diese Planung muss auch praxistauglich 38 sein, um ein späteres Scheitern auszuschließen. Dabei hat 39 sich gezeigt, dass eine frühzeitige Definition des zu 40 erwartenden Nutzens und eine realistische Kostenkalkulation 41 sowie eine frühzeitige Einbeziehung der Mitarbeiterinnen 42 und Mitarbeiter und die Gewährleistung der Unterstützung 43 des Projektes durch die Führungskräfte eine besondere Rolle 44 spielen. 45 46 Eine weitere große Herausforderung ist die 47 datenschutzkonforme Gestaltung von E-Government-Prozessen, 48 die ebenfalls ein Bestandteil der 49 Wirtschaftlichkeitsberechnungen ist. Zudem stellt sich die 50 Frage, wie Führungskräfte im öffentlichen Dienst für Fragen 51 des Schutzes und der Sicherheit von personenbezogenen 52 Daten, sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von 53 Beschäftigten, noch mehr sensibilisiert werden können. 54 Entsprechende Fragestellungen (z.B. durch 55 Privacy-by-Design) sollten bereits in der Phase der ersten 56 Konzeptionierung von E-Government-Abläufen und bei der 57 Zusammenstellung von Entwicklungsteams berücksichtigt 58 werden. Auf gemachte Erfahrungen aus der Praxis sollte 59 zurückgegriffen werden. 60 61 Besondere Anforderungen bestehen damit auch an das mit der 62 Durchführung der Projekte betraute Personal. Selbst wenn 63 Teile der Projektdurchführung an externe Dienstleister 64 vergeben werden, muss eine fachlich kompetente 65 Projektsteuerung durch die Verwaltung erfolgen. Falls die 66 Erstellung und Umsetzung ausschließlich „Inhouse“ erfolgt, 67 muss hierfür ebenfalls das entsprechend geschulte und 68 ausgebildete Personal vorhanden sein. Aufgrund der derzeit 69 starken Nachfrage nach Fachkräften im IT-Bereich müssen 70 sich Bund, Länder und Gemeinden auch in diesem Bereich 71 besonderen Herausforderungen stellen. Sie stehen hierbei in 72 einem durchaus schwierigen Wettbewerb zur Wirtschaft. 73 Aufgrund der Gehaltsstruktur im Öffentlichen Dienst 74 bestehen daher erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte 75 IT-Fachkräfte dauerhaft an den Öffentlichen Dienst zu 76 binden. 77 78 79 Akzeptanzfaktoren bei E-Government-Projekten 80 81 Die Akzeptanz entsprechender Projekte hängt auch davon ab, 82 dass die Kosten nicht gesteigert und die Qualität, 83 Effizienz und die Bürgernähe der Verwaltung verbessert und 84 bestehende Rechte der Bürger und Beschäftigten gewahrt 85 werden. Der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie des 86 beteiligten Personals bildet den Kern der 87 E-Governmentprojekte. Ist dieser nicht evident, können 88 Akzeptanzprobleme entstehen, die wiederum schnell zu 89 Reibungsverlusten führen können, die die Sinnhaftigkeit der 90 E-Governmentmaßnahmen in Frage stellen. 91 92 Ein grundsätzliches Akzeptanzproblem und die Möglichkeit 93 eines Vertrauensverlustes in E-Government-Verfahren können 94 die Gefahr eines Datenverlustes bzw. der nicht ausreichende 95 Schutz der eigenen personenbezogenen Daten hervorrufen. 96 Dies belegt beispielsweise auch der eGovernment Monitor 97 2011 [FN: Vgl. Kapitel 2.1], bei dem 52% der Befragten die 98 fehlende Datensicherheit als Grund für ihre Nichtteilnahme 99 an E-Government-Angeboten angaben. Die Berücksichtigung der 100 Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an eine hohe 101 Datensicherheit und der Schutz ihrer personenbezogenen 102 Daten müssen daher ebenfalls gewährleistet sein. Sie tragen 103 überdurchschnittlich zur Akzeptanz von 104 E-Government-Projekten bei. 105 106 Öffentliche Diskussionen über möglicherweise rechtswidrige 107 Eingriffe des Staates über von ihm zur Verfügung gestellte 108 bzw. verwendete Software, beispielsweise an Schulen, können 109 daher zu einer erheblichen Verunsicherung der Bürgerinnen 110 und Bürger gegenüber den elektronischen Angeboten der 111 Verwaltung beitragen. Es kann zudem schnell eine 112 Vermischung mit sonstigen von Dritten bewusst gesteuerten 113 Sicherheitsrisiken im Bereich des Internets, wie 114 beispielsweise durch Trojaner, Angriffe durch sogenanntes 115 „Cross-Site-Scripting (XSS)“ oder „Browser-Hijacking“ 116 erfolgen. Dies alles verringert die Akzeptanz 117 entsprechender E-Government-Angebote und die Bereitschaft, 118 sich auf neue technische Lösungen einzulassen. Umso mehr 119 ist es die Pflicht der Verwaltung, sich an Recht und Gesetz 120 zu halten und auch im Bereich des E-Governments die 121 verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte zu beachten. 122 123 E-Government steht somit genauso wie analog organisierte 124 Verwaltung vor der Herausforderung, Grundrechte, 125 Datenschutzbelange und andere staatsbürgerliche Positionen 126 der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. 127 Digitalisierung und zunehmende Vernetzung, die 128 charakteristisch für E-Government-Dienstleistungen sind, 129 ermöglichen vielfach einen zentralen Zugriff auf 130 personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger. Die 131 Zentralisierung, die Arbeitsabläufe gerade in großflächigen 132 Gegenden effizient auszugestalten vermag, birgt die Gefahr, 133 dass personenbezogene Daten auch einen entsprechend großen 134 Verbreitungsgrad finden. Im Fokus der elektronischen 135 Verwaltung steht u. a. die Optimierung der Datenflüsse 136 innerhalb der Behörden. Daher werden vielfach manuelle 137 Tätigkeiten durch automatisierte Abläufe ersetzt. 138 Informationen einer Akte etwa sollen zentral angefordert, 139 individuell bearbeitet und wiederum zentral gespeichert 140 werden können. 141 142 Die Einhaltung der bestehenden datenschutzrechtlichen 143 Regelungen und deren Überwachung durch unabhängige 144 Datenschutzbeauftragte bietet bereits eine Grundlage, um 145 das Bürgervertrauen in elektronische Verwaltung zu stärken. 146 Darüber hinaus gilt es, wichtige Datenschutzgrundsätze, wie 147 beispielsweise die Frage der Zweckbindung und der 148 Erforderlichkeit, durch die zur Verfügung stehenden Mittel 149 von Beratung, Kontrolle, Technik, und Aufsicht täglich 150 unmittelbar in die elektronische Verwaltung umzusetzen. 151 Eine erfolgreiche Umstellung auf 152 E-Government-Dienstleistung geschieht daher sowohl unter 153 Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen als auch durch 154 Effizienzerhöhung der Arbeitsabläufe. IT-basierte 155 Verwaltungsdienstleistungen werden umso mehr in Anspruch 156 genommen, als Bürgerinnen und Bürger in die sichere 157 Verwendung ihrer Daten vertrauen und davon überzeugt sind, 158 dass die Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung 159 besonders bei E-Government-Dienstleistungen „gelebt“ werden. 160 161 Eine wichtige Herausforderung der öffentlichen Hand im 162 Rahmen modernen E-Governments ist auch der Schutz der 163 Rechte der Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke. Die 164 Interaktionsmöglichkeiten des Web 2.0, insbesondere durch 165 soziale Netzwerke und Portale, ermöglichen auf der einen 166 Seite eine schnelle Rückkopplung zu den nutzenden 167 Bürgerinnen und Bürgern, um so noch besser auf deren 168 Anforderungen und Anliegen einzugehen. Auf der anderen 169 Seite gibt es aber auch noch vielfältige Schwierigkeiten 170 bei der Durchsetzung nationalen Datenschutzrechts bei 171 international agierenden, und im Ausland ansässigen 172 Anbietern. [FN: Vgl. hierzu PG Datenschutz Kapitel 2.1.9] 173 174 Darüber hinaus besteht das grundsätzliche Risiko, dass die 175 Verlagerung von eigentlich öffentlicher Kommunikation in 176 soziale Netzwerke zu einer Exklusion und Ausgrenzung von 177 Bürgerinnen und Bürgern führt, die eben nicht Mitglied in 178 den entsprechenden sozialen Netzwerken sind. Darüber hinaus 179 können die Betreiber entsprechender Plattformen auch alle 180 zur Verfügung gestellten Informationen und 181 personenbezogenen Daten auswerten und nutzen. Dies kann je 182 nach Angebot zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei den 183 Nutzerinnen und Nutzern bzw. zu einem deutlich angepassten 184 Nutzungsverhalten führen. E-Government-Strategien müssen 185 daher bei einer Nutzung von Social Media-Plattformen auch 186 diese Effekte von Beginn an berücksichtigen und in ihre 187 Überlegungen mit einbeziehen. 188 189 Teilhabe durch offene Standards und Barrierefreiheit in 190 E-Government- Dienstleistungen 191 Um die Teilnahmemöglichkeit aller Bürgerinnen und Bürger an 192 E-Government-Angeboten zu gewährleisten, ist es für den 193 Staat eine große Herausforderung, deren äußerst 194 unterschiedliche Computer-Ausstattung zu berücksichtigen 195 und in allen E-Government-Dienstleistungen mit offenen 196 Standards und Barrierefreiheit zu verwirklichen. 197 198 199 Transparenz /Mobilität 200 201 Ein großer Vorteil von E-Government-Dienstleistungen kann 202 im Transparenzpotential und der Komfortabilität für 203 Bürgerinnen und Bürger bestehen. IT-Dienstleistungen, die 204 Vertrauen schaffen und einen Beitrag zur Transparenz von 205 Verwaltungsprozessen leisten, können die Nutzung für 206 Bürgerinnen und Bürger komfortabel und attraktiv machen. 207 Eine weitere Herausforderung aber auch Chance wird darin 208 bestehen, die bisher bereits vorhandenen aber auch die 209 zukünftig noch folgenden Dienste und E-Government-Angebote 210 auch als mobile Dienste zu konzipieren und anzubieten. Mit 211 der Verbreitung mobiler Endgeräte werden schließlich auch 212 die Anforderungen an mobile E-Government-Dienste steigen. 213 Behörden werden daher mittel- und langfristig sicherstellen 214 müssen, dass ihre Angebote auch mobil abrufbar und nutzbar 215 sind; zumindest soweit sie hierzu geeignet sind. 216 217 218 Schlussbetrachtung 219 220 Eine zentrale Herausforderung für E-Government in 221 Deutschland besteht darin, eine demokratische Raumordnung 222 für die Informationsgesellschaft zu schaffen. Rechtliche, 223 technische und soziale Standards müssen hierfür fortlaufend 224 gesetzt und angepasst werden, um auch in Zukunft die 225 Daseinsvorsorge zu garantieren. Dabei stellt sich für die 226 Verwaltung die Frage, ob eine IT-Umsetzung sinnvoll ist und 227 wie sie sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den 228 Unternehmen einen guten und kosteneffizienten Service 229 anbietet, der dem technischen Stand der Zeit entspricht, 230 ohne jemanden grundsätzlich von der Nutzung staatlicher 231 Angebote auszuschließen. Hierbei sollte idealerweise der 232 Staat auch noch der ihm zugeschriebenen Vorbildfunktion bei 233 der Gestaltung und Ausprägung der angebotenen 234 Dienstleistungen (beispielsweise durch offene Standards) 235 gerecht werden. 236 237 Werden IT-Projekte in Kooperation mit privaten Unternehmen 238 realisiert, so gilt es zu beachten, dass öffentlich private 239 Partnerschaften oder aber ein Outsourcing von Leistungen in 240 einem Spannungsverhältnis zu den Anforderungen an die 241 Selbstverwaltung und die Steuerungsfähigkeit der 242 öffentlichen Hand stehen können. 243 244 IT-basiertes Regieren und Verwalten birgt somit nicht nur 245 ein großes Potenzial für neue, bessere und effizientere 246 gemeinwohlorientierte öffentliche Dienste, sondern auch 247 neue Möglichkeiten der Teilhabe und Partizipation der 248 Bürgerinnen und Bürgern sowie neue Geschäftsmodelle für 249 Unternehmen. E-Government kann aber auch, wenn die 250 politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen nicht 251 stimmen oder aber die rechtlichen nicht beachtet werden, 252 das Gegenteil bewirken: Soziale Ausgrenzung, 253 Entdemokratisierung, rechtswidrige Überwachung, Abbau von 254 Bürger- und Beschäftigtenrechten und einen Anstieg an 255 Bürokratie und enorme Kosten für 256 eGovernment-Dienstleistungen sind, ermöglichen einen257 zentralen Zugriff auf sensible Daten der Bürgerinnen und258 Bürger. [FN: Siehe hierzuden Steuerzahler.259 260