03.02.01.04 E-Government auf europäischer Ebene

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    1 Im Rahmen der Digitalen Agenda 2020 hat die EU-Kommission am
    2 15. Dezember 2010 im Wege einer Mitteilung [FN: KOM (2010)
    3 743] den „Europäischen e Government-Aktionsplan 2011–2015 -
    4 Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und
    5 innovativ handelnder Behörden“ vorgestellt.
    6
    7 Der Aktionsplan bezieht sich auf vier Schwerpunkte, die im
    8 Jahr 2009 in der Ministererklärung von Malmö (5.
    9 E-Government-Konferenz) [FN:
    10 http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/fiche-da
    11 e.cfm?action_id=185&pillar_id=44&action=Action%2027%3A%20Mem
    12 ber%20States%20to%20implement%20Malm%C3%B6%20and%20Granada%2
    13 0declarations] festgelegt wurden. Globales Ziel des
    14 Aktionsplans ist es, den Übergang von derzeitigen
    15 Behördendiensten zu einer neuen Generation elektronischer
    16 Behördendienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und
    17 europäischer Ebene zu unterstützen. Konkrete Zielvorgabe ist
    18 zudem, dass im Jahr 2015 50% aller Bürger und 80% aller
    19 Unternehmen in der Europäischen Union E-Government-Angebote
    20 nutzen sollen.
    21
    22 Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Kommission vier Arten
    23 von Maßnahmen vor, die dazu beitragen, die in der Erklärung
    24 von Malmö festgelegten Schwerpunkte umzusetzen. Diese sind
    25
    26 • die Stärkung der Nutzer,
    27 • die Stärkung des Binnenmarktes,
    28 • die Verbesserung der Effektivität und Effizienz der
    29 Regierungen und Verwaltungen und
    30 • die Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer
    31 Behördendienste schaffen.
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    33 Im Rahmen der 6. E-Government Konferenz am 17. und 18.
    34 November 2011 in Poznan wurde der derzeitige Umsetzungsstand
    35 des Aktionsplans und der Ministererklärung von Malmö
    36 thematisiert. Darüber hinaus wurden insbesondere soziale und
    37 ökonomische Fragen, sowie Strategien für mehr
    38 Interoperabilität erörtert.