03.02.01.03 E-Government-Gesetze der Länder

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    1 Schleswig-Holstein hat als bisher einziges Land ein eigenes
    2 E-Government-Gesetz erlassen. Mit dem Gesetz zur
    3 elektronischen Verwaltung vom 8. Juli 2009 ist der
    4 notwendige rechtliche Rahmen für die Anforderungen einer
    5 zukunfts- und leistungsfähigen Netzwerkverwaltung an die
    6 technische und prozessuale Interoperabilität geschaffen
    7 worden. Das Gesetz enthält neben allgemeinen Bestimmungen
    8 zum E-Government die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung
    9 Vorgaben für die verwaltungsträgerübergreifende
    10 elektronische Kommunikation festzulegen und kommt damit der
    11 Notwendigkeit nach rechtsverbindlichen Regelungen der
    12 verwaltungsträgerübergreifenden Prozessorganisation nach.
    13 Das Gesetz ist auch die rechtliche Grundlage für die
    14 gemeinsame Nutzung der zentralen E-Government-Basisdienste
    15 (z. B. einheitliches Verfahren im Meldewesen).
    16
    17 Das Land Berlin plant derzeit ebenfalls ein E-Government und
    18 Organisationsgesetz. Der Referentenentwurf wurde bereits im
    19 Jahr 2011 veröffentlicht. [FN:
    20 http://www.berlin.de/imperia/md/content/verwaltungsmodernisi
    21 erung/publikationen/110620_stand_19._sts_a_synopse_egovgeset
    22 z.pdf] Grundlage des Gesetzes ist ein umfassendes
    23 Verständnis von E-Government im Sinne einer alle
    24 Verwaltungsebenen und
    25 –bereiche einschließenden grundlegenden Umgestaltung
    26 bestehender Verwaltungsverfahren und -strukturen unter
    27 Nutzung der Möglichkeiten der Informations- und
    28 Kommunikationstechnik. Dieses Verständnis beinhaltet auch,
    29 die dazu erforderlichen Fähigkeiten der Beschäftigten zu
    30 fördern. Das Gesetz soll durch seine Regelungen zur
    31 elektronischen Abwicklung von Verwaltungsprozessen,
    32 Transparenz, IT-Steuerung und Verwaltungsorganisation die
    33 Berliner Verwaltung modernisieren, Wirtschaftlichkeit und
    34 Bürgerfreundlichkeit erhöhen, allgemeine
    35 Partizipationsmöglichkeiten verbessern und einen Beitrag zur
    36 Förderung des Standortes Berlin leisten.