Papier: 02.03.01.06 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Internationale Beispiele

Originalversion

1 Beispiele für die Beteiligung der Bürger am legislativen
2 Prozess lassen sich in Österreich oder in der Schweiz
3 finden.
4
5 Das in Österreich zur Anwendung kommende
6 „Bürgerbegutachtungsverfahren“ erlaubt es einzelnen Bürgern
7 –vorwiegend auf Landesebene-, sich zu Gesetzesentwürfen zu
8 äußern. Dazu wird seitens des Landtages der Gesetzesentwurf
9 in Tageszeitungen veröffentlicht und die Bürger werden
10 zugleich aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen. Die
11 Einlassungen werden sodann vom zuständigen Ausschuss in
12 nicht-öffentlicher Sitzung erörtert. In Einzelfällen werden
13 Bürger zu ihren Vorschlägen vom Ausschuss persönlich
14 angehört. Jeder, der sich am Bürgerbegutachtungsverfahren
15 beteiligt hat, erhält nach Verabschiedung des Gesetzes eine
16 Ausfertigung übersandt. [FN: Linck, Joachim (2004):
17 Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen
18 Gesetzgebungsprozess, S. 141.
19 http://www.mehr-demokratie.de/uploads/media/Unmittelbare_Bue
20 rgerbeteiligung_-_Joachim_Linck.pdf ]
21
22 Auch in Österreich gibt es zur Bürgerbeteiligung Petitionen,
23 Volksbefragungen Volksbegehren und Volksabstimmungen. [FN:
24 http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/index.shtml] Ein
25 jeweiliges Online-Verfahren ist aber derzeit nicht
26 umgesetzt.
27
28 Die Volksanwaltschaft geht auch auf Hinweise aus der
29 Bevölkerung Missständen in der öffentlichen Verwaltung nach.
30 [FN: http://volksanwaltschaft.gv.at/] Hierzu kann online ein
31 Beschwerdeformular ausgefüllt und versandt werden. [FN:
32 http://volksanwaltschaft.gv.at/beschwerden/formular]
33
34 Das „Vernehmlassungsverfahren“ [FN:
35 http://www.admin.ch/dokumentation/gesetz/pc/00039/index.html
36 ?lang=de] findet zur Gesetzesvorbereitung in der Schweiz
37 Anwendung. Dabei sollen Normen neben ihrer sachlichen
38 Richtigkeit auf Vollzugstauglichkeit und politische
39 Akzeptanz hin überprüft werden. Das Verfahren im Zuge dessen
40 die Menschen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können,
41 schließt auch Anhörungen einzelner Bürger ein und wird zur
42 Vorbereitung von Gesetzen durch die Exekutive genutzt. [FN:
43 Ebd.] Informationen zu geplanten, abgeschlossenen und
44 laufenden Verfahren sind online verfügbar. [FN:
45 http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html] Eine direkte
46 Online-Teilnahme am Verfahren ist aber nicht realisiert.
47
48 Daneben existieren weitere direktdemokratische Elemente in
49 der Schweiz wie die Volksinitiative oder Volksabstimmungen
50 [FN:
51 http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmun
52 gen/Seiten/default.aspx]. Hierzu werden im Internet
53 umfangreich Informationen zur Verfügung gestellt. [FN:
54 http://www.parlament.ch/D/WAHLEN-ABSTIMMUNGEN/VOLKSABSTIMMUN
55 GEN/Seiten/default.aspx] Ein elektronisches Verfahren zur
56 Abwicklung über das Internet ist aber nicht ersichtlich.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Beispiele für die Beteiligung der Bürger am legislativen
2 Prozess lassen sich in Österreich oder in der Schweiz
3 finden.
4
5 Das in Österreich zur Anwendung kommende
6 „Bürgerbegutachtungsverfahren“ erlaubt es einzelnen Bürgern
7 –vorwiegend auf Landesebene-, sich zu Gesetzesentwürfen zu
8 äußern. Dazu wird seitens des Landtages der Gesetzesentwurf
9 in Tageszeitungen veröffentlicht und die Bürger werden
10 zugleich aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen. Die
11 Einlassungen werden sodann vom zuständigen Ausschuss in
12 nicht-öffentlicher Sitzung erörtert. In Einzelfällen werden
13 Bürger zu ihren Vorschlägen vom Ausschuss persönlich
14 angehört. Jeder, der sich am Bürgerbegutachtungsverfahren
15 beteiligt hat, erhält nach Verabschiedung des Gesetzes eine
16 Ausfertigung übersandt. [FN: Linck, Joachim (2004):
17 Unmittelbare Bürgerbeteiligung am parlamentarischen
18 Gesetzgebungsprozess, S. 141.
19 http://www.mehr-demokratie.de/uploads/media/Unmittelbare_Bue
20 rgerbeteiligung_-_Joachim_Linck.pdf ]
21
22 Auch in Österreich gibt es zur Bürgerbeteiligung Petitionen,
23 Volksbefragungen Volksbegehren und Volksabstimmungen. [FN:
24 http://www.parlament.gv.at/PERK/BET/index.shtml] Ein
25 jeweiliges Online-Verfahren ist aber derzeit nicht
26 umgesetzt.
27
28 Die Volksanwaltschaft geht auch auf Hinweise aus der
29 Bevölkerung Missständen in der öffentlichen Verwaltung nach.
30 [FN: http://volksanwaltschaft.gv.at/] Hierzu kann online ein
31 Beschwerdeformular ausgefüllt und versandt werden. [FN:
32 http://volksanwaltschaft.gv.at/beschwerden/formular]
33
34 Das „Vernehmlassungsverfahren“ [FN:
35 http://www.admin.ch/dokumentation/gesetz/pc/00039/index.html
36 ?lang=de] findet zur Gesetzesvorbereitung in der Schweiz
37 Anwendung. Dabei sollen Normen neben ihrer sachlichen
38 Richtigkeit auf Vollzugstauglichkeit und politische
39 Akzeptanz hin überprüft werden. Das Verfahren im Zuge dessen
40 die Menschen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können,
41 schließt auch Anhörungen einzelner Bürger ein und wird zur
42 Vorbereitung von Gesetzen durch die Exekutive genutzt. [FN:
43 Ebd.] Informationen zu geplanten, abgeschlossenen und
44 laufenden Verfahren sind online verfügbar. [FN:
45 http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html] Eine direkte
46 Online-Teilnahme am Verfahren ist aber nicht realisiert.
47
48 Daneben existieren weitere direktdemokratische Elemente in
49 der Schweiz wie die Volksinitiative oder Volksabstimmungen
50 [FN:
51 http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmun
52 gen/Seiten/default.aspx]. Hierzu werden im Internet
53 umfangreich Informationen zur Verfügung gestellt. [FN:
54 http://www.parlament.ch/D/WAHLEN-ABSTIMMUNGEN/VOLKSABSTIMMUN
55 GEN/Seiten/default.aspx] Ein elektronisches Verfahren zur
56 Abwicklung über das Internet ist aber nicht ersichtlich.

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