02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 2)

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  • 02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 2) (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Mecklenburg – Vorpommern
    2 Auch in Mecklenburg–Vorpommern besteht neben den klassischen
    3 Wegen (Brief, Fax) die Möglichkeit, Online–Petitionen
    4 einzugeben. [FN: https://www.petition.landtag-mv.de/] Davon
    5 wurde im Zeitraum August bis Ende 2010 103 Mal Gebrauch
    6 gemacht, was 8,6% aller Eingaben im gesamten Jahr
    7 entspricht. Somit werden - vorsichtig geschätzt - 20% aller
    8 Petitionen online eingegeben. Eine Berichterstattung zu
    9 einzelnen Petitionen scheint vereinzelt zu erfolgen. [FN:
    10 http://www.landtag-mv.de/landtag/gremien/ausschuesse/petitio
    11 nsausschuss/aktuell.html]
    12
    13 Die in Mecklenburg-Vorpommern verankerten Instrumente der
    14 Volksinitiativen, Volksbegehren oder des Volksentscheids
    15 können -soweit ersichtlich- bisher nicht in elektronischer
    16 Form initiiert werden.
    17
    18
    19 Niedersachsen
    20
    21 Niedersachsen bietet bislang keine Option an, Petitionen
    22 über das Internet einzugeben. Hingewiesen wird wiederum auf
    23 das Schriftformerfordernis und die Notwendigkeit der
    24 eigenhändigen Unterschrift. Eingaben per E-Mail werden
    25 explizit nicht anerkannt. [FN:
    26 http://www.landtag-niedersachsen.de/eingaben/adressat_und_fo
    27 rm/] Im Landesparlament wurden aber bereits Anträge
    28 gestellt, dieses Verfahren, wie auch die öffentliche
    29 Petition, einzuführen. Sie befinden sich noch in der
    30 Beratung.
    31
    32 Die in der niedersächsischen Verfassung verankerten
    33 Instrumente der Volksinitiativen, Volksbegehren oder des
    34 Volksentscheids können -soweit ersichtlich- bisher nicht in
    35 elektronischer Form durchgeführt werden.
    36
    37
    38 Nordrhein–Westfalen
    39
    40 In Nordrhein–Westfalen ist es möglich, Petitionen über das
    41 Internet einzugeben. [FN:
    42 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Peti
    43 tionen/petitionsformular.jsp] Dazu wird eigens ein
    44 Online-Formular zur Verfügung gestellt, das es dafür
    45 explizit und ausschließlich zu nutzen gilt. [FN:
    46 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Peti
    47 tionen/petitionsformular.jsp] Parallel können Eingaben
    48 weiterhin schriftlich per Brief eingereicht werden.
    49 Weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten (Diskussion,
    50 Mitzeichnung) sind nicht vorgesehen.
    51 Volksbegehren sind auch in Nordrhein-Westfalen eine Option
    52 der Gesetzesinitiative. Abläufe auf elektronscher Basis gibt
    53 es hierfür nicht.
    54
    55
    56 Rheinland–Pfalz
    57
    58 Rheinland–Pfalz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern,
    59 Online - Petitionen in Form von öffentlichen Petitionen über
    60 den „Bürgerbeauftragten“ einzugeben. [FN:
    61 http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/73e/
    62 broker.jsp?uMen=b272ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510]
    63 Petitionen können online sowohl unterstützt als auch mit
    64 anderen UserInnen diskutiert werden. [FN:
    65 z.B.http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/
    66 237/broker.jsp?uMen=2372ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&uCo
    67 n=8e073a81-78af-0317-610e-dd30c1847c61&uTem=5242ab86-608f-d2
    68 16-0b60-987fcb2c4510&class=net.icteam.cms.utils.externalCont
    69 ents.ExternalContentManager&class_lookup=petition&petitionID
    70 =8e073a81-78af-0317-610e-dd30c1847c61] Petitionen, die sich
    71 in der parlamentarischen Beratung befinden, können ebenso im
    72 Internet eingesehen werden, wie abschließend behandelte
    73 Eingaben.
    74 Volksbegehren sind auch in der Verfassung des Landes
    75 Rheinland-Pfalz vorgesehen. Hierfür elektronische Abläufe zu
    76 etablieren, ist -soweit ersichtlich- nicht geplant.
    77
    78
    79 Saarland
    80
    81 Das Saarland stellt ebenfalls ein Formular für die Eingabe
    82 von Online – Petitionen bereit. [FN:
    83 http://www.landtag-saar.de/de/online_petition.php] Die
    84 Petitionen werden nicht im Internet veröffentlicht. Eine
    85 öffentliche Debatte oder die elektronische Mitzeichnung sind
    86 folglich nicht möglich.
    87 Volksbegehren sind auch im Saarland zulässig. Eine
    88 elektronische Durchführung ist nicht vorgesehen.
    89
    90
    91 Sachsen
    92
    93 Der Sächsische Landtag bietet die Option, über ein Formular
    94 Online-Petitionen [FN:
    95 https://www.landtag.sachsen.de/de/petition/online-petition/i
    96 ndex.aspx] einzugeben. Hier wurde das Verfahren gewählt,
    97 dass der Einsender eine Bestätigungs-E-Mail erhält, die
    98 einen Link enthält, über den der Petent seine Eingabe
    99 bestätigen, gleichsam freischalten muss. Somit wird das
    100 übliche Unterschriftserfordernis entbehrlich. Zu
    101 Massenpetitionen werden jeweils Bekanntmachungen im Internet
    102 veröffentlicht, denen sich das Votum des
    103 Petitionsausschusses entnehmen lässt bzw. mit denen zum
    104 Verfahrensgang informiert wird. [FN:
    105 http://www.landtag.sachsen.de/de/petition/massenpetition/ind
    106 ex.aspx ]
    107 Die sächsische Landesverfassung sieht zudem eine dreistufige
    108 Volksgesetzgebung vor. Online verfügbar sind lediglich Daten
    109 zu den abgeschlossenen Initiativen seit 1990. [FN:
    110 http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/wahlen_gesetzgebung
    111 /1042.aspx] Ein diesbezügliches elektronischen Verfahren
    112 existiert nicht.
    113
    114
    115 Sachsen–Anhalt
    116
    117 Auch der Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen–Anhalt
    118 nimmt Online–Petitionen entgegen. [FN:
    119 http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=214] Das
    120 Verfahren ist identisch mit dem des Landes Sachsen.
    121 Zur Volksgesetzgebung wird online lediglich informiert. Zu
    122 einem Volksbegehren aus dem Jahre 2005 sind im Internet
    123 detaillierte Informationen abrufbar (Gegenstand,
    124 Wahlbeteiligung etc.). [FN:
    125 http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/wahlen/ve05/index.htm
    126 l]
    127
    128
    129 Schleswig-Holstein
    130
    131 Der Landtag von Schleswig–Holstein befindet sich die
    132 Online-Petition betreffend noch in der Planungsphase.
    133 Eingaben können mittels online zur Verfügung gestellter
    134 Formulare schriftlich eingereicht werden. Eine Petition aber
    135 unmittelbar online einzureichen, ist nicht möglich. Auf das
    136 Unterschriftserfordernis wird in einem Flyer hingewiesen.
    137 [FN:
    138 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/downloads/
    139 infomaterial/kurzinfos/petitionsaussch_fly_03-2010.pdf]
    140 Beschlüsse zu Massenpetitionen werden veröffentlicht. [FN:
    141 http://www.landtag.ltsh.de/parlament/ausschuesse/petitionen/
    142 massenpetitionen.html]
    143 Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
    144 Legislative sind in Schleswig-Holstein Initiativen aus dem
    145 Volk, Bürgerbegehren und der Volksentscheid vorgesehen. Ein
    146 Verfahren, das dies auf elektronischem Wege erlaubt, ist
    147 nicht ersichtlich.
    148
    149
    150 Thüringen
    151
    152 Der Petitionsausschuss des Thüringischen Landtags bietet den
    153 Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls an, Petitionen
    154 elektronisch einzugeben. [FN:
    155 http://cirali.thueringen.de/cdm/cfs/eject/xml/832.cirali?MAN
    156 DANTID=8&FORMUID=petition&PLUGIN=yes
    157 ] Dabei bedient er sich eines Systems, welches die
    158 Verwendung von JavaScript verlangt. Es ist dabei
    159 ausreichend, über eine gültige E-Mail Adresse zu verfügen.
    160 Soweit ersichtlich ist Thüringen das einzige Land, das ein
    161 derartiges System verwendet.
    162
    163 Als Instrumente direkter Demokratie sieht auch das Land
    164 Thüringen die Bürgerbeteiligung mittels Bürgerantrag,
    165 Volksbegehren bzw. Volksentscheid vor. [FN:
    166 http://www.thueringer-landtag.de/landtag/politik-mitgestalte
    167 n/direkte-demokratie/index.aspx] Eine Abwicklung im
    168 elektronischen Verfahren ist dazu -soweit ersichtlich- nicht
    169 vorgesehen.
    170
    171
    172 Fazit
    173
    174 In allen Bundesländern lassen sich zum Petitionsrecht und zu
    175 Volksentscheiden umfangreiche Informationen online abrufen.
    176 Im Petitionswesen ist der Trend erkennbar, dies zunehmend
    177 online anzubieten, wenn auch nicht in der gleichen
    178 Funktionalität wie auf Bundesebene (Diskussion,
    179 Mitzeichnung). Ungeachtet dessen besteht in Deutschland die
    180 Möglichkeit, dass sich Bürger an ihre jeweiligen
    181 Abgeordneten auf Landes- oder Bundesebene wenden, damit
    182 diese ihre Anliegen entsprechend in den politischen Prozess
    183 einfließen lassen.
    184 Im Gegensatz zum Bund besteht auf Länder- und vor allem auf
    185 kommunaler Ebene viel eher die Möglichkeit, Bürger durch
    186 Volks-/Bürgerbegehren/-entscheide am legislativen Leben
    187 teilhaben zu lassen, auch wenn wesentliche Bereiche oftmals
    188 ausgenommen sind, insbesondere jene die Finanzen (z.B.
    189 Abgaben, Haushaltssatzung etc.). Bestrebungen hierfür ein
    190 internetfähiges Verfahren zu entwickeln, sind derzeit in
    191 keinem Bundesland erkennbar.
    192
    193 In manchen Bereichen ist die Beteiligung der Bürger per
    194 Internet gesetzlich vorgesehen, so beispielsweise in § 4a
    195 Abs. 4 BauGB. Danach können bei der obligatorischen
    196 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zusätzlich
    197 elektronische Informationstechnologien genutzt werden.
    198
    199 Weiter bestehen viele informelle Möglichkeiten, die Bürger
    200 über elektronische Medien am legislativen Leben teilhaben zu
    201 lassen. Beispiele, bei denen von dieser Möglichkeit bereits
    202 Gebrauch gemacht wurde, finden sich unter anderem im Bereich
    203 der Haushaltsplanung (sog. Bürgerhaushalte) [FN:
    204 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/] und der
    205 Stadtentwicklung. [FN:
    206 http://www.schwaebisch-gmuend.de/5134.php] Diese Formen
    207 können durchaus auch eine eigene Dynamik entwickeln [FN:
    208 Vgl. etwa
    209 http://www.faz.net/artikel/C30176/facebook-aktion-jetzt-soll
    210 -es-ein-bad-spencer-geben-30474607.html]).