Papier: 02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 2)

Originalversion

1 Mecklenburg – Vorpommern
2 Auch in Mecklenburg–Vorpommern besteht neben den klassischen
3 Wegen (Brief, Fax) die Möglichkeit, Online–Petitionen
4 einzugeben. [FN: https://www.petition.landtag-mv.de/] Davon
5 wurde im Zeitraum August bis Ende 2010 103 Mal Gebrauch
6 gemacht, was 8,6% aller Eingaben im gesamten Jahr
7 entspricht. Somit werden - vorsichtig geschätzt - 20% aller
8 Petitionen online eingegeben. Eine Berichterstattung zu
9 einzelnen Petitionen scheint vereinzelt zu erfolgen. [FN:
10 http://www.landtag-mv.de/landtag/gremien/ausschuesse/petitio
11 nsausschuss/aktuell.html]
12
13 Die in Mecklenburg-Vorpommern verankerten Instrumente der
14 Volksinitiativen, Volksbegehren oder des Volksentscheids
15 können -soweit ersichtlich- bisher nicht in elektronischer
16 Form initiiert werden.
17
18
19 Niedersachsen
20
21 Niedersachsen bietet bislang keine Option an, Petitionen
22 über das Internet einzugeben. Hingewiesen wird wiederum auf
23 das Schriftformerfordernis und die Notwendigkeit der
24 eigenhändigen Unterschrift. Eingaben per E-Mail werden
25 explizit nicht anerkannt. [FN:
26 http://www.landtag-niedersachsen.de/eingaben/adressat_und_fo
27 rm/] Im Landesparlament wurden aber bereits Anträge
28 gestellt, dieses Verfahren, wie auch die öffentliche
29 Petition, einzuführen. Sie befinden sich noch in der
30 Beratung.
31
32 Die in der niedersächsischen Verfassung verankerten
33 Instrumente der Volksinitiativen, Volksbegehren oder des
34 Volksentscheids können -soweit ersichtlich- bisher nicht in
35 elektronischer Form durchgeführt werden.
36
37
38 Nordrhein–Westfalen
39
40 In Nordrhein–Westfalen ist es möglich, Petitionen über das
41 Internet einzugeben. [FN:
42 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Peti
43 tionen/petitionsformular.jsp] Dazu wird eigens ein
44 Online-Formular zur Verfügung gestellt, das es dafür
45 explizit und ausschließlich zu nutzen gilt. [FN:
46 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Peti
47 tionen/petitionsformular.jsp] Parallel können Eingaben
48 weiterhin schriftlich per Brief eingereicht werden.
49 Weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten (Diskussion,
50 Mitzeichnung) sind nicht vorgesehen.
51 Volksbegehren sind auch in Nordrhein-Westfalen eine Option
52 der Gesetzesinitiative. Abläufe auf elektronscher Basis gibt
53 es hierfür nicht.
54
55
56 Rheinland–Pfalz
57
58 Rheinland–Pfalz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern,
59 Online - Petitionen in Form von öffentlichen Petitionen über
60 den „Bürgerbeauftragten“ einzugeben. [FN:
61 http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/73e/
62 broker.jsp?uMen=b272ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510]
63 Petitionen können online sowohl unterstützt als auch mit
64 anderen UserInnen diskutiert werden. [FN:
65 z.B.http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/
66 237/broker.jsp?uMen=2372ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&uCo
67 n=8e073a81-78af-0317-610e-dd30c1847c61&uTem=5242ab86-608f-d2
68 16-0b60-987fcb2c4510&class=net.icteam.cms.utils.externalCont
69 ents.ExternalContentManager&class_lookup=petition&petitionID
70 =8e073a81-78af-0317-610e-dd30c1847c61] Petitionen, die sich
71 in der parlamentarischen Beratung befinden, können ebenso im
72 Internet eingesehen werden, wie abschließend behandelte
73 Eingaben.
74 Volksbegehren sind auch in der Verfassung des Landes
75 Rheinland-Pfalz vorgesehen. Hierfür elektronische Abläufe zu
76 etablieren, ist -soweit ersichtlich- nicht geplant.
77
78
79 Saarland
80
81 Das Saarland stellt ebenfalls ein Formular für die Eingabe
82 von Online – Petitionen bereit. [FN:
83 http://www.landtag-saar.de/de/online_petition.php] Die
84 Petitionen werden nicht im Internet veröffentlicht. Eine
85 öffentliche Debatte oder die elektronische Mitzeichnung sind
86 folglich nicht möglich.
87 Volksbegehren sind auch im Saarland zulässig. Eine
88 elektronische Durchführung ist nicht vorgesehen.
89
90
91 Sachsen
92
93 Der Sächsische Landtag bietet die Option, über ein Formular
94 Online-Petitionen [FN:
95 https://www.landtag.sachsen.de/de/petition/online-petition/i
96 ndex.aspx] einzugeben. Hier wurde das Verfahren gewählt,
97 dass der Einsender eine Bestätigungs-E-Mail erhält, die
98 einen Link enthält, über den der Petent seine Eingabe
99 bestätigen, gleichsam freischalten muss. Somit wird das
100 übliche Unterschriftserfordernis entbehrlich. Zu
101 Massenpetitionen werden jeweils Bekanntmachungen im Internet
102 veröffentlicht, denen sich das Votum des
103 Petitionsausschusses entnehmen lässt bzw. mit denen zum
104 Verfahrensgang informiert wird. [FN:
105 http://www.landtag.sachsen.de/de/petition/massenpetition/ind
106 ex.aspx ]
107 Die sächsische Landesverfassung sieht zudem eine dreistufige
108 Volksgesetzgebung vor. Online verfügbar sind lediglich Daten
109 zu den abgeschlossenen Initiativen seit 1990. [FN:
110 http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/wahlen_gesetzgebung
111 /1042.aspx] Ein diesbezügliches elektronischen Verfahren
112 existiert nicht.
113
114
115 Sachsen–Anhalt
116
117 Auch der Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen–Anhalt
118 nimmt Online–Petitionen entgegen. [FN:
119 http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=214] Das
120 Verfahren ist identisch mit dem des Landes Sachsen.
121 Zur Volksgesetzgebung wird online lediglich informiert. Zu
122 einem Volksbegehren aus dem Jahre 2005 sind im Internet
123 detaillierte Informationen abrufbar (Gegenstand,
124 Wahlbeteiligung etc.). [FN:
125 http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/wahlen/ve05/index.htm
126 l]
127
128
129 Schleswig-Holstein
130
131 Der Landtag von Schleswig–Holstein befindet sich die
132 Online-Petition betreffend noch in der Planungsphase.
133 Eingaben können mittels online zur Verfügung gestellter
134 Formulare schriftlich eingereicht werden. Eine Petition aber
135 unmittelbar online einzureichen, ist nicht möglich. Auf das
136 Unterschriftserfordernis wird in einem Flyer hingewiesen.
137 [FN:
138 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/downloads/
139 infomaterial/kurzinfos/petitionsaussch_fly_03-2010.pdf]
140 Beschlüsse zu Massenpetitionen werden veröffentlicht. [FN:
141 http://www.landtag.ltsh.de/parlament/ausschuesse/petitionen/
142 massenpetitionen.html]
143 Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
144 Legislative sind in Schleswig-Holstein Initiativen aus dem
145 Volk, Bürgerbegehren und der Volksentscheid vorgesehen. Ein
146 Verfahren, das dies auf elektronischem Wege erlaubt, ist
147 nicht ersichtlich.
148
149
150 Thüringen
151
152 Der Petitionsausschuss des Thüringischen Landtags bietet den
153 Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls an, Petitionen
154 elektronisch einzugeben. [FN:
155 http://cirali.thueringen.de/cdm/cfs/eject/xml/832.cirali?MAN
156 DANTID=8&FORMUID=petition&PLUGIN=yes
157 ] Dabei bedient er sich eines Systems, welches die
158 Verwendung von JavaScript verlangt. Es ist dabei
159 ausreichend, über eine gültige E-Mail Adresse zu verfügen.
160 Soweit ersichtlich ist Thüringen das einzige Land, das ein
161 derartiges System verwendet.
162
163 Als Instrumente direkter Demokratie sieht auch das Land
164 Thüringen die Bürgerbeteiligung mittels Bürgerantrag,
165 Volksbegehren bzw. Volksentscheid vor. [FN:
166 http://www.thueringer-landtag.de/landtag/politik-mitgestalte
167 n/direkte-demokratie/index.aspx] Eine Abwicklung im
168 elektronischen Verfahren ist dazu -soweit ersichtlich- nicht
169 vorgesehen.
170
171
172 Fazit
173
174 In allen Bundesländern lassen sich zum Petitionsrecht und zu
175 Volksentscheiden umfangreiche Informationen online abrufen.
176 Im Petitionswesen ist der Trend erkennbar, dies zunehmend
177 online anzubieten, wenn auch nicht in der gleichen
178 Funktionalität wie auf Bundesebene (Diskussion,
179 Mitzeichnung). Ungeachtet dessen besteht in Deutschland die
180 Möglichkeit, dass sich Bürger an ihre jeweiligen
181 Abgeordneten auf Landes- oder Bundesebene wenden, damit
182 diese ihre Anliegen entsprechend in den politischen Prozess
183 einfließen lassen.
184 Im Gegensatz zum Bund besteht auf Länder- und vor allem auf
185 kommunaler Ebene viel eher die Möglichkeit, Bürger durch
186 Volks-/Bürgerbegehren/-entscheide am legislativen Leben
187 teilhaben zu lassen, auch wenn wesentliche Bereiche oftmals
188 ausgenommen sind, insbesondere jene die Finanzen (z.B.
189 Abgaben, Haushaltssatzung etc.). Bestrebungen hierfür ein
190 internetfähiges Verfahren zu entwickeln, sind derzeit in
191 keinem Bundesland erkennbar.
192
193 In manchen Bereichen ist die Beteiligung der Bürger per
194 Internet gesetzlich vorgesehen, so beispielsweise in § 4a
195 Abs. 4 BauGB. Danach können bei der obligatorischen
196 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zusätzlich
197 elektronische Informationstechnologien genutzt werden.
198
199 Weiter bestehen viele informelle Möglichkeiten, die Bürger
200 über elektronische Medien am legislativen Leben teilhaben zu
201 lassen. Beispiele, bei denen von dieser Möglichkeit bereits
202 Gebrauch gemacht wurde, finden sich unter anderem im Bereich
203 der Haushaltsplanung (sog. Bürgerhaushalte) [FN:
204 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/] und der
205 Stadtentwicklung. [FN:
206 http://www.schwaebisch-gmuend.de/5134.php] Diese Formen
207 können durchaus auch eine eigene Dynamik entwickeln [FN:
208 Vgl. etwa
209 http://www.faz.net/artikel/C30176/facebook-aktion-jetzt-soll
210 -es-ein-bad-spencer-geben-30474607.html]).

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Mecklenburg – Vorpommern
2 Auch in Mecklenburg–Vorpommern besteht neben den klassischen
3 Wegen (Brief, Fax) die Möglichkeit, Online–Petitionen
4 einzugeben. [FN: https://www.petition.landtag-mv.de/] Davon
5 wurde im Zeitraum August bis Ende 2010 103 Mal Gebrauch
6 gemacht, was 8,6% aller Eingaben im gesamten Jahr
7 entspricht. Somit werden - vorsichtig geschätzt - 20% aller
8 Petitionen online eingegeben. Eine Berichterstattung zu
9 einzelnen Petitionen scheint vereinzelt zu erfolgen. [FN:
10 http://www.landtag-mv.de/landtag/gremien/ausschuesse/petitio
11 nsausschuss/aktuell.html]
12
13 Die in Mecklenburg-Vorpommern verankerten Instrumente der
14 Volksinitiativen, Volksbegehren oder des Volksentscheids
15 können -soweit ersichtlich- bisher nicht in elektronischer
16 Form initiiert werden.
17
18
19 Niedersachsen
20
21 Niedersachsen bietet bislang keine Option an, Petitionen
22 über das Internet einzugeben. Hingewiesen wird wiederum auf
23 das Schriftformerfordernis und die Notwendigkeit der
24 eigenhändigen Unterschrift. Eingaben per E-Mail werden
25 explizit nicht anerkannt. [FN:
26 http://www.landtag-niedersachsen.de/eingaben/adressat_und_fo
27 rm/] Im Landesparlament wurden aber bereits Anträge
28 gestellt, dieses Verfahren, wie auch die öffentliche
29 Petition, einzuführen. Sie befinden sich noch in der
30 Beratung.
31
32 Die in der niedersächsischen Verfassung verankerten
33 Instrumente der Volksinitiativen, Volksbegehren oder des
34 Volksentscheids können -soweit ersichtlich- bisher nicht in
35 elektronischer Form durchgeführt werden.
36
37
38 Nordrhein–Westfalen
39
40 In Nordrhein–Westfalen ist es möglich, Petitionen über das
41 Internet einzugeben. [FN:
42 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Peti
43 tionen/petitionsformular.jsp] Dazu wird eigens ein
44 Online-Formular zur Verfügung gestellt, das es dafür
45 explizit und ausschließlich zu nutzen gilt. [FN:
46 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Peti
47 tionen/petitionsformular.jsp] Parallel können Eingaben
48 weiterhin schriftlich per Brief eingereicht werden.
49 Weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten (Diskussion,
50 Mitzeichnung) sind nicht vorgesehen.
51 Volksbegehren sind auch in Nordrhein-Westfalen eine Option
52 der Gesetzesinitiative. Abläufe auf elektronscher Basis gibt
53 es hierfür nicht.
54
55
56 Rheinland–Pfalz
57
58 Rheinland–Pfalz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern,
59 Online - Petitionen in Form von öffentlichen Petitionen über
60 den „Bürgerbeauftragten“ einzugeben. [FN:
61 http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/73e/
62 broker.jsp?uMen=b272ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510]
63 Petitionen können online sowohl unterstützt als auch mit
64 anderen UserInnen diskutiert werden. [FN:
65 z.B.http://www.derbuergerbeauftragte.rlp.de/icc/assisto/nav/
66 237/broker.jsp?uMen=2372ab86-608f-d216-0b60-987fcb2c4510&uCo
67 n=8e073a81-78af-0317-610e-dd30c1847c61&uTem=5242ab86-608f-d2
68 16-0b60-987fcb2c4510&class=net.icteam.cms.utils.externalCont
69 ents.ExternalContentManager&class_lookup=petition&petitionID
70 =8e073a81-78af-0317-610e-dd30c1847c61] Petitionen, die sich
71 in der parlamentarischen Beratung befinden, können ebenso im
72 Internet eingesehen werden, wie abschließend behandelte
73 Eingaben.
74 Volksbegehren sind auch in der Verfassung des Landes
75 Rheinland-Pfalz vorgesehen. Hierfür elektronische Abläufe zu
76 etablieren, ist -soweit ersichtlich- nicht geplant.
77
78
79 Saarland
80
81 Das Saarland stellt ebenfalls ein Formular für die Eingabe
82 von Online – Petitionen bereit. [FN:
83 http://www.landtag-saar.de/de/online_petition.php] Die
84 Petitionen werden nicht im Internet veröffentlicht. Eine
85 öffentliche Debatte oder die elektronische Mitzeichnung sind
86 folglich nicht möglich.
87 Volksbegehren sind auch im Saarland zulässig. Eine
88 elektronische Durchführung ist nicht vorgesehen.
89
90
91 Sachsen
92
93 Der Sächsische Landtag bietet die Option, über ein Formular
94 Online-Petitionen [FN:
95 https://www.landtag.sachsen.de/de/petition/online-petition/i
96 ndex.aspx] einzugeben. Hier wurde das Verfahren gewählt,
97 dass der Einsender eine Bestätigungs-E-Mail erhält, die
98 einen Link enthält, über den der Petent seine Eingabe
99 bestätigen, gleichsam freischalten muss. Somit wird das
100 übliche Unterschriftserfordernis entbehrlich. Zu
101 Massenpetitionen werden jeweils Bekanntmachungen im Internet
102 veröffentlicht, denen sich das Votum des
103 Petitionsausschusses entnehmen lässt bzw. mit denen zum
104 Verfahrensgang informiert wird. [FN:
105 http://www.landtag.sachsen.de/de/petition/massenpetition/ind
106 ex.aspx ]
107 Die sächsische Landesverfassung sieht zudem eine dreistufige
108 Volksgesetzgebung vor. Online verfügbar sind lediglich Daten
109 zu den abgeschlossenen Initiativen seit 1990. [FN:
110 http://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/wahlen_gesetzgebung
111 /1042.aspx] Ein diesbezügliches elektronischen Verfahren
112 existiert nicht.
113
114
115 Sachsen–Anhalt
116
117 Auch der Petitionsausschuss des Landtags von Sachsen–Anhalt
118 nimmt Online–Petitionen entgegen. [FN:
119 http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=214] Das
120 Verfahren ist identisch mit dem des Landes Sachsen.
121 Zur Volksgesetzgebung wird online lediglich informiert. Zu
122 einem Volksbegehren aus dem Jahre 2005 sind im Internet
123 detaillierte Informationen abrufbar (Gegenstand,
124 Wahlbeteiligung etc.). [FN:
125 http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/wahlen/ve05/index.htm
126 l]
127
128
129 Schleswig-Holstein
130
131 Der Landtag von Schleswig–Holstein befindet sich die
132 Online-Petition betreffend noch in der Planungsphase.
133 Eingaben können mittels online zur Verfügung gestellter
134 Formulare schriftlich eingereicht werden. Eine Petition aber
135 unmittelbar online einzureichen, ist nicht möglich. Auf das
136 Unterschriftserfordernis wird in einem Flyer hingewiesen.
137 [FN:
138 http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/downloads/
139 infomaterial/kurzinfos/petitionsaussch_fly_03-2010.pdf]
140 Beschlüsse zu Massenpetitionen werden veröffentlicht. [FN:
141 http://www.landtag.ltsh.de/parlament/ausschuesse/petitionen/
142 massenpetitionen.html]
143 Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der
144 Legislative sind in Schleswig-Holstein Initiativen aus dem
145 Volk, Bürgerbegehren und der Volksentscheid vorgesehen. Ein
146 Verfahren, das dies auf elektronischem Wege erlaubt, ist
147 nicht ersichtlich.
148
149
150 Thüringen
151
152 Der Petitionsausschuss des Thüringischen Landtags bietet den
153 Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls an, Petitionen
154 elektronisch einzugeben. [FN:
155 http://cirali.thueringen.de/cdm/cfs/eject/xml/832.cirali?MAN
156 DANTID=8&FORMUID=petition&PLUGIN=yes
157 ] Dabei bedient er sich eines Systems, welches die
158 Verwendung von JavaScript verlangt. Es ist dabei
159 ausreichend, über eine gültige E-Mail Adresse zu verfügen.
160 Soweit ersichtlich ist Thüringen das einzige Land, das ein
161 derartiges System verwendet.
162
163 Als Instrumente direkter Demokratie sieht auch das Land
164 Thüringen die Bürgerbeteiligung mittels Bürgerantrag,
165 Volksbegehren bzw. Volksentscheid vor. [FN:
166 http://www.thueringer-landtag.de/landtag/politik-mitgestalte
167 n/direkte-demokratie/index.aspx] Eine Abwicklung im
168 elektronischen Verfahren ist dazu -soweit ersichtlich- nicht
169 vorgesehen.
170
171
172 Fazit
173
174 In allen Bundesländern lassen sich zum Petitionsrecht und zu
175 Volksentscheiden umfangreiche Informationen online abrufen.
176 Im Petitionswesen ist der Trend erkennbar, dies zunehmend
177 online anzubieten, wenn auch nicht in der gleichen
178 Funktionalität wie auf Bundesebene (Diskussion,
179 Mitzeichnung). Ungeachtet dessen besteht in Deutschland die
180 Möglichkeit, dass sich Bürger an ihre jeweiligen
181 Abgeordneten auf Landes- oder Bundesebene wenden, damit
182 diese ihre Anliegen entsprechend in den politischen Prozess
183 einfließen lassen.
184 Im Gegensatz zum Bund besteht auf Länder- und vor allem auf
185 kommunaler Ebene viel eher die Möglichkeit, Bürger durch
186 Volks-/Bürgerbegehren/-entscheide am legislativen Leben
187 teilhaben zu lassen, auch wenn wesentliche Bereiche oftmals
188 ausgenommen sind, insbesondere jene die Finanzen (z.B.
189 Abgaben, Haushaltssatzung etc.). Bestrebungen hierfür ein
190 internetfähiges Verfahren zu entwickeln, sind derzeit in
191 keinem Bundesland erkennbar.
192
193 In manchen Bereichen ist die Beteiligung der Bürger per
194 Internet gesetzlich vorgesehen, so beispielsweise in § 4a
195 Abs. 4 BauGB. Danach können bei der obligatorischen
196 Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zusätzlich
197 elektronische Informationstechnologien genutzt werden.
198
199 Weiter bestehen viele informelle Möglichkeiten, die Bürger
200 über elektronische Medien am legislativen Leben teilhaben zu
201 lassen. Beispiele, bei denen von dieser Möglichkeit bereits
202 Gebrauch gemacht wurde, finden sich unter anderem im Bereich
203 der Haushaltsplanung (sog. Bürgerhaushalte) [FN:
204 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/] und der
205 Stadtentwicklung. [FN:
206 http://www.schwaebisch-gmuend.de/5134.php] Diese Formen
207 können durchaus auch eine eigene Dynamik entwickeln [FN:
208 Vgl. etwa
209 http://www.faz.net/artikel/C30176/facebook-aktion-jetzt-soll
210 -es-ein-bad-spencer-geben-30474607.html]).

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.