1 | Baden-Württemberg |
2 | |
3 | Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner |
4 | Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen sowie |
5 | über das allgemeine Verfahren. [FN: |
6 | http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in |
7 | dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per |
8 | E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine |
9 | unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten |
10 | elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit, |
11 | die Petition tatsächlich online einzureichen oder für andere |
12 | Interessierte die eingereichten Petitionen online |
13 | einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option |
14 | angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu |
15 | unterstützen. |
16 | |
17 | Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass |
18 | Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht |
19 | werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens |
20 | ist -soweit erkennbar- nicht möglich. |
21 | |
22 | |
23 | Bayern |
24 | |
25 | Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen |
26 | Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN: |
27 | http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2 |
28 | 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per |
29 | Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN: |
30 | http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1 |
31 | /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein |
32 | Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße Eingabe |
33 | ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das |
34 | Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen Eingabe |
35 | verzichtet. Petitionen können daneben auch als Brief oder |
36 | Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative, Petitionen |
37 | –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im Internet zu |
38 | veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses Jahres. |
39 | [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A |
40 | 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm] |
41 | |
42 | Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der |
43 | Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor. |
44 | Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist -soweit |
45 | erkennbar- nicht vorgesehen. |
46 | |
47 | |
48 | Berlin |
49 | |
50 | Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner |
51 | Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN: |
52 | http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E |
53 | 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes |
54 | Formular auch online eingereicht werden. [FN: |
55 | https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp |
56 | etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ] Petitionen per |
57 | Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls möglich. Auch |
58 | hier wird ein entsprechender Vordruck im Internet angeboten. |
59 | |
60 | Online-Petitionen und öffentlichen Petitionen nach dem |
61 | Vorbild des Deutschen Bundestages zu gestalten, ist in |
62 | Berlin geplant. Dabei soll allerdings auf die Möglichkeit |
63 | der Diskussion der Vorschläge in einem Forum verzichtet |
64 | werden, lediglich eine Mitzeichnung ist vorgesehen. Der |
65 | Parlamentsausschuss hat bereits das entsprechende Verfahren |
66 | beschlossen. [FN: Umfrage e-Democracy des |
67 | Schleswig-Holsteinischen Landtags, Antwort von Peter Blum |
68 | (Direktor bei dem Abgeordnetenhaus Berlin)] |
69 | |
70 | Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend |
71 | wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den |
72 | Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge und |
73 | Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über |
74 | einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht |
75 | vorgesehen. [FN: |
76 | http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3 |
77 | 30389.html] |
78 | |
79 | Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der |
80 | Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form |
81 | Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht |
82 | vorgesehen. |
83 | |
84 | |
85 | Brandenburg |
86 | |
87 | Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen beim |
88 | Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder per |
89 | Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das |
90 | Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im |
91 | Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch |
92 | eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze, |
93 | welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse. |
94 | Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen |
95 | wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse |
96 | nicht ausreiche. [FN: |
97 | http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen |
98 | /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen |
99 | online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei |
100 | Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis |
101 | auf den Internetseiten des Petitionsausschusses |
102 | veröffentlicht. [FN: |
103 | http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u |
104 | nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti |
105 | tionen/486014] |
106 | |
107 | Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich, auf |
108 | politische Entscheidungen durch Volksinitiativen, |
109 | Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN: |
110 | http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765] |
111 | Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist |
112 | -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen. |
113 | In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung |
114 | Online-Petition begonnen. Begründet wird dies mit dem |
115 | erheblichem Betreuungsaufwand, den ein entsprechendes Portal |
116 | mit sich bringen würde und damit, dass die Einführung |
117 | elektronischer Plattformen zur Bürgerbeteiligung zunächst |
118 | aus demokratietheoretischer Sicht hinterfragt werden sollte. |
119 | [FN: Umfrage e-Democracy des Schleswig-Holsteinischen |
120 | Landtags, Antwort von Dr. Detlef Voigt (Der Direktor beim |
121 | Landtag Brandenburg)] |
122 | |
123 | |
124 | Bremen |
125 | |
126 | In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die |
127 | Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN: |
128 | https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti |
129 | tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von |
130 | Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen. |
131 | Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen |
132 | [FN: |
133 | https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti |
134 | tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden |
135 | selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die |
136 | öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen |
137 | sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung- |
138 | online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der |
139 | Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer |
140 | Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen |
141 | werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im |
142 | parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei |
143 | letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN: |
144 | https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti |
145 | tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem |
146 | Postweg oder per Fax eingereicht werden. |
147 | |
148 | Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren sowie |
149 | den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form zu |
150 | initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich. |
151 | |
152 | |
153 | Hamburg |
154 | |
155 | Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch |
156 | online eingereicht werden [FN: |
157 | https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf]. |
158 | Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere |
159 | Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine |
160 | Erwähnung. |
161 | Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an |
162 | der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem |
163 | Anschein nach nicht fortgeführt. [FN: |
164 | http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/] |
165 | Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen |
166 | durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid |
167 | Einfluss zu nehmen. [FN: |
168 | http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi |
169 | t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206] Eine |
170 | elektronische Form ist dafür aber bisher nicht vorgesehen. |
171 | |
172 | |
173 | Hessen |
174 | |
175 | Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in |
176 | einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die |
177 | schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die |
178 | notwendige Unterschrift. [FN: |
179 | http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary |
180 | writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&uB |
181 | asVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111] Petitionen |
182 | elektronisch einzureichen oder gar mitzuzeichnen, ist nicht |
183 | vorgesehen. Lediglich eine Petition zum |
184 | Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde inklusive der |
185 | gegebenen Antwort aufgrund des großen öffentlichen |
186 | Interesses im Internet veröffentlicht. [FN: |
187 | http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker |
188 | .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVariant=1 |
189 | 1111111-1111-1111-1111-111111111111] |
190 | Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die |
191 | in der hessischen Verfassung festgelegten direkten |
192 | Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren |
193 | und Volksentscheid. |
194 | Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum |
195 | Energiegipfel [FN: |
196 | http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338 |
197 | ] ins Leben gerufen. |
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02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1) (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt -
02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1) (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt1 Baden-Württemberg 2 3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner 4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen 5 sowie über das allgemeine Verfahren. [FN: 6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in 7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per 8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine 9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten 10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit, 11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für 12 andere Interessierte die eingereichten Petitionen online 13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option 14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu 15 unterstützen. 16 17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass 18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht 19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens 20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich. 21 22 23 Bayern 24 25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen 26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN: 27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2 28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per 29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN: 30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1 31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein 32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße 33 Eingabe ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das 34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen 35 Eingabe verzichtet. Petitionen können daneben auch als 36 Brief oder Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative, 37 Petitionen –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im 38 Internet zu veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses 39 Jahres. 40 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A 41 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm] 42 43 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der 44 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor. 45 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist 46 -soweit erkennbar- nicht vorgesehen. 47 48 49 Berlin 50 51 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner 52 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN: 53 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E 54 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes 55 Formular auch online eingereicht werden. [FN: 56 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp 57 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ] 58 Petitionen per Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls 59 möglich. Auch hier wird ein entsprechender Vordruck im 60 Internet angeboten. 61 62 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend 63 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den 64 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge 65 und Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über 66 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht 67 vorgesehen. [FN: 68 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3 69 30389.html] 70 71 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der 72 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form 73 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht 74 vorgesehen. 75 76 77 Brandenburg 78 79 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen 80 beim Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder 81 per Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das 82 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im 83 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch 84 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze, 85 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse. 86 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen 87 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse 88 nicht ausreiche. [FN: 89 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen 90 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen 91 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei 92 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis 93 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses 94 veröffentlicht. [FN: 95 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u 96 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti 97 tionen/486014] 98 99 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich, 100 auf politische Entscheidungen durch Volksinitiativen, 101 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN: 102 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765] 103 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist 104 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen. 105 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung 106 Online-Petition begonnen. 107 108 109 Bremen 110 111 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die 112 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN: 113 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti 114 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von 115 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen. 116 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen 117 [FN: 118 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti 119 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden 120 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die 121 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen 122 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung- 123 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der 124 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer 125 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen 126 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im 127 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei 128 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN: 129 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti 130 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem 131 Postweg oder per Fax eingereicht werden. 132 133 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren 134 sowie den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form 135 zu initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich. 136 137 138 Hamburg 139 140 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch 141 online eingereicht werden [FN: 142 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf]. 143 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere 144 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine 145 Erwähnung. 146 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an 147 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem 148 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN: 149 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/] 150 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen 151 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid 152 Einfluss zu nehmen. [FN: 153 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi 154 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206 155 ] Eine elektronische Form ist dafür aber bisher nicht 156 vorgesehen. 157 158 159 Hessen 160 161 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in 162 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die 163 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die 164 notwendige Unterschrift. [FN: 165 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary 166 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&am 167 p;uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111] 168 Petitionen elektronisch einzureichen oder gar 169 mitzuzeichnen, ist nicht vorgesehen. Lediglich eine 170 Petition zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde 171 inklusive der gegebenen Antwort aufgrund des großen 172 öffentlichen Interesses im Internet veröffentlicht. [FN: 173 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker 174 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria 175 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111] 176 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die 177 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten 178 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren 179 und Volksentscheid. 180 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum 181 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde inklusive der182 gegebenen Antwort aufgrund des großen öffentlichen183 Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:184 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker185 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria186 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111]187 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die188 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten189 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren190 und Volksentscheid.191 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum192 Energiegipfel [FN:193 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338 194 ] ins Leben gerufen. -
02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1) (Originalversion)
von EnqueteSekretariat, angelegt1 Baden-Württemberg 2 3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner 4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen 5 sowie über das allgemeine Verfahren. [FN: 6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in 7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per 8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine 9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten 10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit, 11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für 12 andere Interessierte die eingereichten Petitionen online 13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option 14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu 15 unterstützen. 16 17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass 18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht 19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens 20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich. 21 22 23 Bayern 24 25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen 26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN: 27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2 28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per 29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN: 30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1 31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein 32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße 33 Eingabe ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das 34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen 35 Eingabe verzichtet. Petitionen können daneben auch als 36 Brief oder Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative, 37 Petitionen –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im 38 Internet zu veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses 39 Jahres. 40 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A 41 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm] 42 43 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der 44 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor. 45 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist 46 -soweit erkennbar- nicht vorgesehen. 47 48 49 Berlin 50 51 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner 52 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN: 53 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E 54 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes 55 Formular auch online eingereicht werden. [FN: 56 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp 57 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ] 58 Petitionen per Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls 59 möglich. Auch hier wird ein entsprechender Vordruck im 60 Internet angeboten. 61 62 Online-Petitionen und öffentlichen Petitionen nach dem 63 Vorbild des Deutschen Bundestages zu gestalten, ist in 64 Berlin geplant. Dabei soll allerdings auf die Möglichkeit 65 der Diskussion der Vorschläge in einem Forum verzichtet 66 werden, lediglich eine Mitzeichnung ist vorgesehen. Der 67 Parlamentsausschuss hat bereits das entsprechende Verfahren 68 beschlossen. [FN: Umfrage e-Democracy des 69 Schleswig-Holsteinischen Landtags, Antwort von Peter Blum 70 (Direktor bei dem Abgeordnetenhaus Berlin)] 71 72 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend 73 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den 74 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge 75 und Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über 76 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht 77 vorgesehen. [FN: 78 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3 79 30389.html] 80 81 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der 82 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form 83 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht 84 vorgesehen. 85 86 87 Brandenburg 88 89 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen 90 beim Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder 91 per Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das 92 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im 93 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch 94 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze, 95 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse. 96 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen 97 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse 98 nicht ausreiche. [FN: 99 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen 100 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen 101 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei 102 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis 103 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses 104 veröffentlicht. [FN: 105 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u 106 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti 107 tionen/486014] 108 109 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich, 110 auf politische Entscheidungen durch Volksinitiativen, 111 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN: 112 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765] 113 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist 114 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen. 115 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung 116 Online-Petition begonnen. 117 118 119 Bremen 120 121 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die 122 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN: 123 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti 124 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von 125 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen. 126 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen 127 [FN: 128 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti 129 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden 130 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die 131 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen 132 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung- 133 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der 134 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer 135 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen 136 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im 137 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei 138 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN: 139 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti 140 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem 141 Postweg oder per Fax eingereicht werden. 142 143 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren 144 sowie den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form 145 zu initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich. 146 147 148 Hamburg 149 150 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch 151 online eingereicht werden [FN: 152 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf]. 153 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere 154 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine 155 Erwähnung. 156 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an 157 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem 158 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN: 159 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/] 160 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen 161 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid 162 Einfluss zu nehmen. [FN: 163 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi 164 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206 165 ] Eine elektronische Form ist dafür aber bisher nicht 166 vorgesehen. 167 168 169 Hessen 170 171 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in 172 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die 173 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die 174 notwendige Unterschrift. [FN: 175 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary 176 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&am 177 p;uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111] 178 Petitionen elektronisch einzureichen oder gar 179 mitzuzeichnen, ist nicht vorgesehen. Lediglich eine 180 Petition zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde 181 inklusive der gegebenen Antwort aufgrund des großen 182 öffentlichen Interesses im Internet veröffentlicht. [FN: 183 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker 184 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria 185 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111] 186 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die 187 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten 188 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren 189 und Volksentscheid. 190 Jedoch wurde in Form von Einzelpetitionen als auch von191 öffentlichen Petitionen. Bremen war das erste Bundesland,192 das öffentliche Petitionen [FN:193 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti194 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden195 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die196 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen197 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-198 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der199 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer200 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen201 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im202 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei203 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:204 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti205 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem206 Postweg oder per Fax eingereicht werden.207 208 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren209 sowie den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form210 zu initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.211 212 213 Hamburg214 215 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch216 online eingereicht werden [FN:217 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].218 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere219 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine220 Erwähnung.221 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an222 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem223 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:224 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]225 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen226 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid227 Einfluss zu nehmen. [FN:228 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi229 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206230 ] Eine elektronische Form ist dafür aber bisher nicht231 vorgesehen.232 233 234 Hessen235 236 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in237 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die238 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die239 notwendige Unterschrift. [FN:240 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary241 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&am242 p;uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111]243 Petitionen elektronisch einzureichen oder gar244 mitzuzeichnen, ist nicht vorgesehen. Lediglicheine245 Beteiligungsplattform zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag246 wurde inklusive der gegebenen Antwort aufgrund des großen247 öffentlichen Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:248 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker249 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria250 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111]251 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die252 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten253 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren254 und Volksentscheid.255 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum256 Energiegipfel [FN:257 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338 258 ] ins Leben gerufen.