02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1)

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  • 02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1) (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Baden-Württemberg
    2
    3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner
    4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen sowie
    5 über das allgemeine Verfahren. [FN:
    6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in
    7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per
    8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine
    9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten
    10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit,
    11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für andere
    12 Interessierte die eingereichten Petitionen online
    13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option
    14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu
    15 unterstützen.
    16
    17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass
    18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht
    19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens
    20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich.
    21
    22
    23 Bayern
    24
    25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen
    26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN:
    27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2
    28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per
    29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN:
    30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1
    31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein
    32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße Eingabe
    33 ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das
    34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen Eingabe
    35 verzichtet. Petitionen können daneben auch als Brief oder
    36 Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative, Petitionen
    37 –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im Internet zu
    38 veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses Jahres.
    39 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A
    40 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm]
    41
    42 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der
    43 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor.
    44 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist -soweit
    45 erkennbar- nicht vorgesehen.
    46
    47
    48 Berlin
    49
    50 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner
    51 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN:
    52 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E
    53 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes
    54 Formular auch online eingereicht werden. [FN:
    55 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp
    56 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ] Petitionen per
    57 Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls möglich. Auch
    58 hier wird ein entsprechender Vordruck im Internet angeboten.
    59
    60 Online-Petitionen und öffentlichen Petitionen nach dem
    61 Vorbild des Deutschen Bundestages zu gestalten, ist in
    62 Berlin geplant. Dabei soll allerdings auf die Möglichkeit
    63 der Diskussion der Vorschläge in einem Forum verzichtet
    64 werden, lediglich eine Mitzeichnung ist vorgesehen. Der
    65 Parlamentsausschuss hat bereits das entsprechende Verfahren
    66 beschlossen. [FN: Umfrage e-Democracy des
    67 Schleswig-Holsteinischen Landtags, Antwort von Peter Blum
    68 (Direktor bei dem Abgeordnetenhaus Berlin)]
    69
    70 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend
    71 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den
    72 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge und
    73 Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über
    74 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht
    75 vorgesehen. [FN:
    76 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3
    77 30389.html]
    78
    79 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der
    80 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form
    81 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht
    82 vorgesehen.
    83
    84
    85 Brandenburg
    86
    87 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen beim
    88 Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder per
    89 Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das
    90 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im
    91 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch
    92 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze,
    93 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse.
    94 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen
    95 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse
    96 nicht ausreiche. [FN:
    97 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen
    98 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen
    99 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei
    100 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis
    101 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses
    102 veröffentlicht. [FN:
    103 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u
    104 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti
    105 tionen/486014]
    106
    107 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich, auf
    108 politische Entscheidungen durch Volksinitiativen,
    109 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN:
    110 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765]
    111 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist
    112 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen.
    113 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung
    114 Online-Petition begonnen. Begründet wird dies mit dem
    115 erheblichem Betreuungsaufwand, den ein entsprechendes Portal
    116 mit sich bringen würde und damit, dass die Einführung
    117 elektronischer Plattformen zur Bürgerbeteiligung zunächst
    118 aus demokratietheoretischer Sicht hinterfragt werden sollte.
    119 [FN: Umfrage e-Democracy des Schleswig-Holsteinischen
    120 Landtags, Antwort von Dr. Detlef Voigt (Der Direktor beim
    121 Landtag Brandenburg)]
    122
    123
    124 Bremen
    125
    126 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die
    127 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN:
    128 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    129 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von
    130 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen.
    131 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen
    132 [FN:
    133 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    134 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden
    135 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die
    136 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen
    137 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-
    138 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der
    139 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer
    140 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen
    141 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im
    142 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei
    143 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:
    144 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    145 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem
    146 Postweg oder per Fax eingereicht werden.
    147
    148 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren sowie
    149 den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form zu
    150 initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.
    151
    152
    153 Hamburg
    154
    155 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch
    156 online eingereicht werden [FN:
    157 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].
    158 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere
    159 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine
    160 Erwähnung.
    161 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an
    162 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem
    163 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:
    164 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]
    165 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen
    166 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid
    167 Einfluss zu nehmen. [FN:
    168 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi
    169 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206] Eine
    170 elektronische Form ist dafür aber bisher nicht vorgesehen.
    171
    172
    173 Hessen
    174
    175 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in
    176 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die
    177 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die
    178 notwendige Unterschrift. [FN:
    179 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary
    180 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&uB
    181 asVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111] Petitionen
    182 elektronisch einzureichen oder gar mitzuzeichnen, ist nicht
    183 vorgesehen. Lediglich eine Petition zum
    184 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde inklusive der
    185 gegebenen Antwort aufgrund des großen öffentlichen
    186 Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
    187 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
    188 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVariant=1
    189 1111111-1111-1111-1111-111111111111]
    190 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
    191 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
    192 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
    193 und Volksentscheid.
    194 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum
    195 Energiegipfel [FN:
    196 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338
    197 ] ins Leben gerufen.
  • 02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1) (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Baden-Württemberg
    2
    3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner
    4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen
    5 sowie über das allgemeine Verfahren. [FN:
    6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in
    7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per
    8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine
    9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten
    10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit,
    11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für
    12 andere Interessierte die eingereichten Petitionen online
    13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option
    14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu
    15 unterstützen.
    16
    17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass
    18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht
    19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens
    20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich.
    21
    22
    23 Bayern
    24
    25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen
    26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN:
    27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2
    28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per
    29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN:
    30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1
    31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein
    32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße
    33 Eingabe ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das
    34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen
    35 Eingabe verzichtet. Petitionen können daneben auch als
    36 Brief oder Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative,
    37 Petitionen –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im
    38 Internet zu veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses
    39 Jahres.
    40 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A
    41 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm]
    42
    43 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der
    44 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor.
    45 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist
    46 -soweit erkennbar- nicht vorgesehen.
    47
    48
    49 Berlin
    50
    51 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner
    52 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN:
    53 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E
    54 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes
    55 Formular auch online eingereicht werden. [FN:
    56 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp
    57 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ]
    58 Petitionen per Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls
    59 möglich. Auch hier wird ein entsprechender Vordruck im
    60 Internet angeboten.
    61
    62 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend
    63 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den
    64 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge
    65 und Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über
    66 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht
    67 vorgesehen. [FN:
    68 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3
    69 30389.html]
    70
    71 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der
    72 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form
    73 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht
    74 vorgesehen.
    75
    76
    77 Brandenburg
    78
    79 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen
    80 beim Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder
    81 per Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das
    82 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im
    83 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch
    84 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze,
    85 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse.
    86 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen
    87 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse
    88 nicht ausreiche. [FN:
    89 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen
    90 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen
    91 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei
    92 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis
    93 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses
    94 veröffentlicht. [FN:
    95 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u
    96 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti
    97 tionen/486014]
    98
    99 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich,
    100 auf politische Entscheidungen durch Volksinitiativen,
    101 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN:
    102 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765]
    103 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist
    104 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen.
    105 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung
    106 Online-Petition begonnen.
    107
    108
    109 Bremen
    110
    111 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die
    112 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN:
    113 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    114 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von
    115 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen.
    116 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen
    117 [FN:
    118 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    119 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden
    120 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die
    121 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen
    122 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-
    123 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der
    124 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer
    125 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen
    126 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im
    127 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei
    128 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:
    129 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    130 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem
    131 Postweg oder per Fax eingereicht werden.
    132
    133 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren
    134 sowie den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form
    135 zu initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.
    136
    137
    138 Hamburg
    139
    140 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch
    141 online eingereicht werden [FN:
    142 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].
    143 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere
    144 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine
    145 Erwähnung.
    146 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an
    147 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem
    148 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:
    149 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]
    150 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen
    151 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid
    152 Einfluss zu nehmen. [FN:
    153 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi
    154 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206
    155 ] Eine elektronische Form ist dafür aber bisher nicht
    156 vorgesehen.
    157
    158
    159 Hessen
    160
    161 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in
    162 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die
    163 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die
    164 notwendige Unterschrift. [FN:
    165 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary
    166 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&am
    167 p;uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    168 Petitionen elektronisch einzureichen oder gar
    169 mitzuzeichnen, ist nicht vorgesehen. Lediglich eine
    170 Petition zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde
    171 inklusive der gegebenen Antwort aufgrund des großen
    172 öffentlichen Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
    173 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
    174 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria
    175 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    176 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
    177 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
    178 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
    179 und Volksentscheid.
    180 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum
    181 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde inklusive der
    182 gegebenen Antwort aufgrund des großen öffentlichen
    183 Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
    184 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
    185 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria
    186 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    187 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
    188 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
    189 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
    190 und Volksentscheid.
    191 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum
    192 Energiegipfel [FN:
    193 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338
    194 ] ins Leben gerufen.
  • 02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1) (Originalversion)

    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Baden-Württemberg
    2
    3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner
    4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen
    5 sowie über das allgemeine Verfahren. [FN:
    6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in
    7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per
    8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine
    9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten
    10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit,
    11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für
    12 andere Interessierte die eingereichten Petitionen online
    13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option
    14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu
    15 unterstützen.
    16
    17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass
    18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht
    19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens
    20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich.
    21
    22
    23 Bayern
    24
    25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen
    26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN:
    27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2
    28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per
    29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN:
    30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1
    31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein
    32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße
    33 Eingabe ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das
    34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen
    35 Eingabe verzichtet. Petitionen können daneben auch als
    36 Brief oder Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative,
    37 Petitionen –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im
    38 Internet zu veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses
    39 Jahres.
    40 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A
    41 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm]
    42
    43 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der
    44 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor.
    45 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist
    46 -soweit erkennbar- nicht vorgesehen.
    47
    48
    49 Berlin
    50
    51 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner
    52 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN:
    53 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E
    54 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes
    55 Formular auch online eingereicht werden. [FN:
    56 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp
    57 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ]
    58 Petitionen per Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls
    59 möglich. Auch hier wird ein entsprechender Vordruck im
    60 Internet angeboten.
    61
    62 Online-Petitionen und öffentlichen Petitionen nach dem
    63 Vorbild des Deutschen Bundestages zu gestalten, ist in
    64 Berlin geplant. Dabei soll allerdings auf die Möglichkeit
    65 der Diskussion der Vorschläge in einem Forum verzichtet
    66 werden, lediglich eine Mitzeichnung ist vorgesehen. Der
    67 Parlamentsausschuss hat bereits das entsprechende Verfahren
    68 beschlossen. [FN: Umfrage e-Democracy des
    69 Schleswig-Holsteinischen Landtags, Antwort von Peter Blum
    70 (Direktor bei dem Abgeordnetenhaus Berlin)]
    71
    72 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend
    73 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den
    74 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge
    75 und Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über
    76 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht
    77 vorgesehen. [FN:
    78 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3
    79 30389.html]
    80
    81 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der
    82 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form
    83 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht
    84 vorgesehen.
    85
    86
    87 Brandenburg
    88
    89 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen
    90 beim Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder
    91 per Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das
    92 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im
    93 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch
    94 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze,
    95 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse.
    96 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen
    97 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse
    98 nicht ausreiche. [FN:
    99 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen
    100 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen
    101 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei
    102 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis
    103 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses
    104 veröffentlicht. [FN:
    105 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u
    106 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti
    107 tionen/486014]
    108
    109 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich,
    110 auf politische Entscheidungen durch Volksinitiativen,
    111 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN:
    112 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765]
    113 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist
    114 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen.
    115 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung
    116 Online-Petition begonnen.
    117
    118
    119 Bremen
    120
    121 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die
    122 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN:
    123 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    124 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von
    125 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen.
    126 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen
    127 [FN:
    128 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    129 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden
    130 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die
    131 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen
    132 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-
    133 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der
    134 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer
    135 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen
    136 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im
    137 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei
    138 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:
    139 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    140 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem
    141 Postweg oder per Fax eingereicht werden.
    142
    143 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren
    144 sowie den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form
    145 zu initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.
    146
    147
    148 Hamburg
    149
    150 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch
    151 online eingereicht werden [FN:
    152 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].
    153 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere
    154 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine
    155 Erwähnung.
    156 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an
    157 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem
    158 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:
    159 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]
    160 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen
    161 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid
    162 Einfluss zu nehmen. [FN:
    163 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi
    164 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206
    165 ] Eine elektronische Form ist dafür aber bisher nicht
    166 vorgesehen.
    167
    168
    169 Hessen
    170
    171 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in
    172 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die
    173 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die
    174 notwendige Unterschrift. [FN:
    175 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary
    176 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&am
    177 p;uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    178 Petitionen elektronisch einzureichen oder gar
    179 mitzuzeichnen, ist nicht vorgesehen. Lediglich eine
    180 Petition zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde
    181 inklusive der gegebenen Antwort aufgrund des großen
    182 öffentlichen Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
    183 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
    184 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria
    185 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    186 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
    187 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
    188 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
    189 und Volksentscheid.
    190 Jedoch wurde in Form von Einzelpetitionen als auch von
    191 öffentlichen Petitionen. Bremen war das erste Bundesland,
    192 das öffentliche Petitionen [FN:
    193 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    194 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden
    195 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die
    196 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen
    197 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-
    198 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der
    199 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer
    200 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen
    201 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im
    202 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei
    203 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:
    204 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
    205 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem
    206 Postweg oder per Fax eingereicht werden.
    207
    208 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren
    209 sowie den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form
    210 zu initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.
    211
    212
    213 Hamburg
    214
    215 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch
    216 online eingereicht werden [FN:
    217 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].
    218 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere
    219 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine
    220 Erwähnung.
    221 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an
    222 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem
    223 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:
    224 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]
    225 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen
    226 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid
    227 Einfluss zu nehmen. [FN:
    228 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi
    229 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206
    230 ] Eine elektronische Form ist dafür aber bisher nicht
    231 vorgesehen.
    232
    233
    234 Hessen
    235
    236 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in
    237 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die
    238 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die
    239 notwendige Unterschrift. [FN:
    240 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary
    241 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&am
    242 p;uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    243 Petitionen elektronisch einzureichen oder gar
    244 mitzuzeichnen, ist nicht vorgesehen. Lediglich eine
    245 Beteiligungsplattform zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
    246 wurde inklusive der gegebenen Antwort aufgrund des großen
    247 öffentlichen Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
    248 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
    249 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVaria
    250 nt=11111111-1111-1111-1111-111111111111]
    251 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
    252 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
    253 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
    254 und Volksentscheid.
    255 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum
    256 Energiegipfel [FN:
    257 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338
    258 ] ins Leben gerufen.