Papier: 02.03.01.03 Bestandsaufnahme und Trends digitaler Beteiligungsformen an legislativen Debatten und Trends - Die Parlamente der Länder (Teil 1)

Originalversion

1 Baden-Württemberg
2
3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner
4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen sowie
5 über das allgemeine Verfahren. [FN:
6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in
7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per
8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine
9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten
10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit,
11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für andere
12 Interessierte die eingereichten Petitionen online
13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option
14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu
15 unterstützen.
16
17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass
18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht
19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens
20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich.
21
22
23 Bayern
24
25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen
26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN:
27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2
28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per
29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN:
30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1
31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein
32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße Eingabe
33 ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das
34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen Eingabe
35 verzichtet. Petitionen können daneben auch als Brief oder
36 Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative, Petitionen
37 –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im Internet zu
38 veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses Jahres.
39 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A
40 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm]
41
42 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der
43 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor.
44 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist -soweit
45 erkennbar- nicht vorgesehen.
46
47
48 Berlin
49
50 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner
51 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN:
52 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E
53 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes
54 Formular auch online eingereicht werden. [FN:
55 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp
56 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ] Petitionen per
57 Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls möglich. Auch
58 hier wird ein entsprechender Vordruck im Internet angeboten.
59
60 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend
61 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den
62 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge und
63 Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über
64 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht
65 vorgesehen. [FN:
66 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3
67 30389.html]
68
69 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der
70 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form
71 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht
72 vorgesehen.
73
74
75 Brandenburg
76
77 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen beim
78 Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder per
79 Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das
80 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im
81 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch
82 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze,
83 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse.
84 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen
85 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse
86 nicht ausreiche. [FN:
87 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen
88 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen
89 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei
90 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis
91 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses
92 veröffentlicht. [FN:
93 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u
94 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti
95 tionen/486014]
96
97 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich, auf
98 politische Entscheidungen durch Volksinitiativen,
99 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN:
100 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765]
101 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist
102 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen.
103 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung
104 Online-Petition begonnen.
105
106
107 Bremen
108
109 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die
110 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN:
111 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
112 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von
113 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen.
114 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen
115 [FN:
116 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
117 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden
118 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die
119 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen
120 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-
121 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der
122 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer
123 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen
124 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im
125 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei
126 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:
127 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
128 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem
129 Postweg oder per Fax eingereicht werden.
130
131 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren sowie
132 den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form zu
133 initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.
134
135
136 Hamburg
137
138 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch
139 online eingereicht werden [FN:
140 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].
141 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere
142 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine
143 Erwähnung.
144 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an
145 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem
146 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:
147 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]
148 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen
149 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid
150 Einfluss zu nehmen. [FN:
151 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi
152 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206] Eine
153 elektronische Form ist dafür aber bisher nicht vorgesehen.
154
155
156 Hessen
157
158 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in
159 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die
160 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die
161 notwendige Unterschrift. [FN:
162 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary
163 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&uB
164 asVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111] Petitionen
165 elektronisch einzureichen oder gar mitzuzeichnen, ist nicht
166 vorgesehen. Lediglich eine Petition zum
167 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde inklusive der
168 gegebenen Antwort aufgrund des großen öffentlichen
169 Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
170 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
171 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVariant=1
172 1111111-1111-1111-1111-111111111111]
173 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
174 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
175 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
176 und Volksentscheid.
177 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum
178 Energiegipfel [FN:
179 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338
180 ] ins Leben gerufen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Baden-Württemberg
2
3 Der Landtag von Baden-Württemberg informiert auf seiner
4 Homepage über die Möglichkeit, Petitionen einzureichen sowie
5 über das allgemeine Verfahren. [FN:
6 http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/petitionen/in
7 dex.asp] Petitionen können postalisch, per Fax oder per
8 E-Mail eingereicht werden. Voraussetzung ist eine
9 unterschriebene Eingabe oder eine mit einer qualifizierten
10 elektronischen Signatur versehen E-Mail. Die Möglichkeit,
11 die Petition tatsächlich online einzureichen oder für andere
12 Interessierte die eingereichten Petitionen online
13 einzusehen, besteht nicht. Folglich wird auch keine Option
14 angeboten, Petitionen zu diskutieren oder ggf. zu
15 unterstützen.
16
17 Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass
18 Gesetzesvorlagen auch durch ein Volksbegehren eingebracht
19 werden können. Eine elektronische Abwicklung des Verfahrens
20 ist -soweit erkennbar- nicht möglich.
21
22
23 Bayern
24
25 Auch der Bayerische Landtag informiert auf seinen
26 Internetseiten über das Petitionsrecht. [FN:
27 http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/2
28 6.htm] Im Freistaat besteht die Möglichkeit, sich per
29 Internet an den Petitionsausschuss zu wenden. [FN:
30 http://www.bayerQZn.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1
31 /26_6789.htm] Die Online-Petition wird dort über ein
32 Formularsystem eingereicht. Für eine ordnungsgemäße Eingabe
33 ist eine E-Mail Adresse erforderlich; auf das
34 Unterschriftserfordernis wird bei der elektronischen Eingabe
35 verzichtet. Petitionen können daneben auch als Brief oder
36 Fax übermittelt werden. Eine Gesetzesinitiative, Petitionen
37 –nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages- im Internet zu
38 veröffentlichen, scheiterte im Mai dieses Jahres.
39 [FN:http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/SID-0A033D45-A
40 3E80058/landtag/x/-/www1/7640_7723.htm]
41
42 Die Bayerische Verfassung sieht zur Beteiligung an der
43 Legislative ferner Volksentscheide und Volksbegehren vor.
44 Davon in elektronischer Form Gebrauch zu machen, ist -soweit
45 erkennbar- nicht vorgesehen.
46
47
48 Berlin
49
50 Das Abgeordnetenhaus von Berlin informiert auf seiner
51 Homepage detailliert zum Thema Petitionen. [FN:
52 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vHTML/E
53 12?OpenDocument ] Diese können über ein entsprechendes
54 Formular auch online eingereicht werden. [FN:
55 https://www.parlament-berlin.de/pari/web/styles_ssl.nsf/onlp
56 etform?OpenAgent&zieldb=pari\web\onlpet.nsf ] Petitionen per
57 Brief oder Fax zu übermitteln, ist ebenfalls möglich. Auch
58 hier wird ein entsprechender Vordruck im Internet angeboten.
59
60 Ein erster Modellversuch die Bürgerbeteiligung betreffend
61 wurde im Rahmen der Investitionsplanung 2011 – 2015 für den
62 Bezirk Pankow gestartet. Interessierte können Vorschläge und
63 Anregungen per E-Mail einreichen. Eine Abstimmung über
64 einzelne Vorschläge und Investitionen ist dabei nicht
65 vorgesehen. [FN:
66 http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20110209.1210.3
67 30389.html]
68
69 Auch die Verfassung von Berlin sieht zur Beteiligung an der
70 Legislative Volksbegehren vor. Davon in elektronischer Form
71 Gebrauch zu machen, ist -soweit ersichtlich- nicht
72 vorgesehen.
73
74
75 Brandenburg
76
77 Auch in Brandenburg besteht die Möglichkeit, Petitionen beim
78 Landtag einzureichen; dies entweder schriftlich oder per
79 Fax. Hingewiesen wird wiederum insbesondere auf das
80 Unterschriftserfordernis. Gleichzeitig findet sich im
81 Internet der Hinweis, Petitionen könnten auch elektronisch
82 eingereicht werden, wenn der Petent ein Verfahren nutze,
83 welches die Authentizität des Petenten erkennen lasse.
84 Welches Verfahren das sein soll, bleibt offen. Hingewiesen
85 wird lediglich darauf, dass eine einfache E-Mail Adresse
86 nicht ausreiche. [FN:
87 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen
88 /396871] Es ist nicht möglich, eingereichte Petitionen
89 online einzusehen oder zu unterstützen. Lediglich zu zwei
90 Petitionen ist ein Zwischenstand bzw. das Prüfungsergebnis
91 auf den Internetseiten des Petitionsausschusses
92 veröffentlicht. [FN:
93 http://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_u
94 nd_gremien/bearbeitungsstand_und_ergebnis_ausgewaehlter_peti
95 tionen/486014]
96
97 Den Bürger des Landes Brandenburg ist es ferner möglich, auf
98 politische Entscheidungen durch Volksinitiativen,
99 Volksbegehren oder Volksentscheid Einfluss zu nehmen. [FN:
100 http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/396765]
101 Dies in elektronischer Form zu tun bzw. zu initiieren, ist
102 -soweit ersichtlich- nicht vorgesehen.
103 In Brandenburg wurden bislang keine Projekte in Richtung
104 Online-Petition begonnen.
105
106
107 Bremen
108
109 In Bremen besteht, als bisher einzigem Bundesland, die
110 Möglichkeit, Online - Petitionen einzugeben. [FN:
111 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
112 tionsform] Dies geschieht sowohl in Form von
113 Einzelpetitionen als auch von öffentlichen Petitionen.
114 Bremen war das erste Bundesland, das öffentliche Petitionen
115 [FN:
116 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
117 tionsliste] eingeführt hat. Die BürgerInnen entscheiden
118 selbst, ob ihre Petition veröffentlicht werden soll. Die
119 öffentlichen Eingaben können online von anderen UserInnen
120 sowohl eingesehen als auch – nach erfolgter Registrierung-
121 online mitgezeichnet werden. Auch die Möglichkeit der
122 Diskussion der Eingaben in einem Forum ist nach einer
123 Registrierung gegeben. Weiterhin kann dem Portal entnommen
124 werden, wie viele Petitionen in der Mitzeichnung, im
125 parlamentarischen Verfahren oder abgeschlossen sind. Bei
126 letzteren ist der Abschlussbericht online einsehbar. [FN:
127 https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=peti
128 tionsliste] Daneben können Petitionen klassisch auf dem
129 Postweg oder per Fax eingereicht werden.
130
131 Die Bremische Landesverfassung sieht das Volksbegehren sowie
132 den Volksentscheid vor. Dies in elektronischer Form zu
133 initiieren, ist -soweit erkennbar- aber nicht möglich.
134
135
136 Hamburg
137
138 Bei der Hamburgischen Bürgerschaft können Eingaben auch
139 online eingereicht werden [FN:
140 https://www.buergerschaft-hh.de/eingaben/PetitionForm.jsf].
141 Wie es um das Unterschriftserfordernis, auf das andere
142 Landesparlamente verweisen, bestellt ist, findet keine
143 Erwähnung.
144 Das Projekt Bürgerhaushalt, bei dem die BürgerInnen sich an
145 der Planung des Haushaltes beteiligen konnten, wird allem
146 Anschein nach nicht fortgeführt. [FN:
147 http://www.buergerhaushalt-hamburg.de/]
148 Auch Hamburg ermöglicht es, auf politische Entscheidungen
149 durch Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheid
150 Einfluss zu nehmen. [FN:
151 http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=mi
152 t_sta.tpl&sub1=93&sub2=361&sub3=362&cont=206] Eine
153 elektronische Form ist dafür aber bisher nicht vorgesehen.
154
155
156 Hessen
157
158 Der Petitionsausschuss des hessischen Landtages weist in
159 einer Informationsbroschüre ausschließlich auf die
160 schriftliche Form einer Eingabe hin; ebenso auf die
161 notwendige Unterschrift. [FN:
162 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/b4a/binary
163 writerservlet?imgUid=cbd70d46-9467-a221-b9b7-7912184e3734&uB
164 asVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111] Petitionen
165 elektronisch einzureichen oder gar mitzuzeichnen, ist nicht
166 vorgesehen. Lediglich eine Petition zum
167 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde inklusive der
168 gegebenen Antwort aufgrund des großen öffentlichen
169 Interesses im Internet veröffentlicht. [FN:
170 http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/629/broker
171 .jsp?uCon=2fa76159-02a3-9216-4daa-e0502184e373&uBasVariant=1
172 1111111-1111-1111-1111-111111111111]
173 Gleiches gilt bezüglich der Online-Abwicklung auch für die
174 in der hessischen Verfassung festgelegten direkten
175 Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger mittels Volksbegehren
176 und Volksentscheid.
177 Jedoch wurde in Hessen eine Beteiligungsplattform zum
178 Energiegipfel [FN:
179 http://www.energiegipfel.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=16338
180 ] ins Leben gerufen.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Papiers, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Papiers einbringen.